ZEVRA › FZV-Fristen und Zahlen · Stand:
FZV-Fristen und Zahlen: amtliche Werte der Kfz-Zulassung
Diese Übersicht bündelt 25 Fristen, Zeiträume und Maße aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): von 10 Tagen Fahren mit der Zulassungsentscheidung über 12 Monate Kennzeichenreservierung bis 7 Jahre bei der Wiederzulassung. Jede Zeile nennt den Paragrafen und verlinkt den amtlichen Text.
25 amtliche Werte aus 23 Paragrafen der FZV · Stand der Prüfung: · FZV-Paragrafen · Wissen · Quellenverzeichnis · Glossar
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Welche Fristen gelten bei Zulassung, Abmeldung und Wiederzulassung?
| Sachverhalt | Frist oder Wert | Fundstelle | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| Fahren mit der Zulassungsentscheidung statt der Zulassungsbescheinigung Teil I | längstens 10 Tage nach Abruf der Entscheidung | § 30 FZV | Umschreibung online: Gebrauchtwagen digital auf den Käufer ummelden |
| Reservierung des Kennzeichens nach der Außerbetriebsetzung | längstens 12 Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung | § 16 FZV | Kennzeichen reservieren: Dauer, Gebühr und Regeln für Wunschkennzeichen |
| Internetbasierte Wiederzulassung: Dauer der Außerbetriebsetzung | höchstens 7 Jahre zum Zeitpunkt des Antrags | § 29 FZV | Wiederzulassung online: abgemeldete Fahrzeuge digital wieder in Betrieb setzen |
| Aufgebot der Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt | Frist von 4 Wochen zur Vorlage | § 15 FZV | Adressänderung nach Umzug: Fahrzeug online ummelden |
| Registrierung als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt | regelmäßig mehr als 500 Anträge pro Jahr | § 34 FZV | Großkunde beim KBA werden: Voraussetzungen, Angaben und Pflichten |
| Löschung der Portaldaten nach Abbruch des Vorgangs | spätestens 30 Minuten nach dem Abbruch | § 19 FZV | i-Kfz-Portal: Ablauf, 30-Minuten-Frist und Verfügbarkeit der Online-Zulassung |
Welche Zahlen gelten im digitalen Verfahren und für Großkunden?
| Sachverhalt | Frist oder Wert | Fundstelle | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| Berichtigung der Angaben im Portal beim elektronischen Antrag | bis zu 3 Mal, danach Abbruch des Dialogs | § 20 FZV | Elektronischer Zulassungsantrag: Identifizierung, Prüfung und Gebühren |
| Abstimmung mit der Zulassungsbehörde vor einer außergewöhnlich hohen Zahl von Anträgen | bei mehr als 100 Anträgen an 1 Tag | § 37 FZV | Großkundenschnittstelle: so stellen Großkunden einen Zulassungsantrag |
| Wirksamkeit der Zulassung bei schriftlichem Bescheid an den Großkunden | am 3. Tag nach dem Tag der Absendung | § 39 FZV | Zulassungsbescheid für Großkunden: Bekanntgabe, Wirksamkeit und sofortige Inbetriebsetzung |
Welche Zeiträume gelten für besondere Kennzeichen?
| Sachverhalt | Frist oder Wert | Fundstelle | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens | mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate | § 10 FZV | Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen online beantragen |
| Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens | Ablauf des 5. Tages nach der Zuteilung | § 42 FZV | Kurzzeitkennzeichen oder rotes Kennzeichen: Was Händler für Probe- und Überführungsfahrten brauchen |
| Aufbewahrung der Fahrtaufzeichnungen zum roten Kennzeichen | 1 Jahr nach Erstellung | § 41 FZV | Rotes Kennzeichen 06: erlaubte Fahrten, Fahrzeugscheinheft und Rückgabe |
| Befristung der Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen | Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens 1 Jahr | § 45 FZV | Ausfuhrkennzeichen: Fahrzeuge exportieren – was Händler wissen müssen |
| Verkehrsjahr des Versicherungskennzeichens | 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres, also 12 Monate | § 52 FZV | Versicherungskennzeichen: welche Fahrzeuge es brauchen und wie lange es gilt |
| Vorübergehende Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr | Zeitraum bis zu 1 Jahr | § 46 FZV | Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: wie lange es ohne deutsche Zulassung fahren darf |
| Überkleben der Kennzeichenfolie eines Versicherungskennzeichens | bis zu 3 Mal, danach alle Folien entfernen | § 53a FZV | Versicherungskennzeichen als Folie: Trägerplatte, Hologramm und Gutachten |
| Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge nach § 11 und Anlage 3 | anzuwenden bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 | § 79 FZV | Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: welche alten Papiere und Kennzeichen weiter gelten |
Welche Maße schreibt die FZV für die Anbringung vor?
| Sachverhalt | Frist oder Wert | Fundstelle | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| Unterer Rand des vorderen Kennzeichens | mindestens 200 mm über der Fahrbahn | § 12 FZV | Kennzeichen anbringen: was die FZV zu Höhe, Neigung und Lesbarkeit vorschreibt |
| Unterer Rand des Versicherungskennzeichens | mindestens 200 mm über der Fahrbahn | § 53 FZV | Versicherungskennzeichen: welche Fahrzeuge es brauchen und wie lange es gilt |
| Unterer Rand der Versicherungsplakette | mindestens 50 mm über der Fahrbahn | § 56 FZV | Versicherungskennzeichen: welche Fahrzeuge es brauchen und wie lange es gilt |
| Schrifthöhe des Schriftzugs „GDV“ auf der Kennzeichenfolie | 8 mm | § 53a FZV | Versicherungskennzeichen als Folie: Trägerplatte, Hologramm und Gutachten |
Wann werden Daten aus den Fahrzeugregistern gelöscht?
| Sachverhalt | Frist oder Wert | Fundstelle | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| Löschung im Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeug mit Kennzeichen nach § 9) | 7 Jahre nach der Außerbetriebsetzung | § 72 FZV | Fahrzeugregister: wann Daten nach der Abmeldung gelöscht werden |
| Löschung im örtlichen Fahrzeugregister (Fahrzeug mit Kennzeichen nach § 9) | spätestens 1 Jahr nach Eingang der Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes | § 73 FZV | Fahrzeugregister: wann Daten nach der Abmeldung gelöscht werden |
| Löschung in der Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen | 10 Jahre nach dem Tag der Übermittlung | § 74 FZV | COC-Datenbank des KBA: Zweck, Pflichten der Hersteller und Fristen |
| Mitteilung eines Erstzulassungsverbots durch den Hersteller an das Kraftfahrt-Bundesamt | spätestens 30 Werktage vor dem Wirksamwerden des Verbots | § 74 FZV | COC-Datenbank des KBA: Zweck, Pflichten der Hersteller und Fristen |
Fragen zu Fristen und Zahlen der FZV
Wie lange darf man nach der Online-Zulassung ohne Zulassungsbescheinigung Teil I fahren?
Bis die Zulassungsbescheinigung Teil I eintrifft, längstens 10 Tage nach Abruf der Zulassungsentscheidung. So lange genügt nach § 30 FZV die mitgeführte Entscheidung in unmittelbar lesbarer Form.
Wie lange bleibt ein Kennzeichen nach der Abmeldung reserviert?
Längstens 12 Monate, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Der Halter erhält dafür nach § 16 FZV eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.
Sind die Fristen und Zahlen dieser Übersicht verbindlich?
Nein. Verbindlich ist allein der amtliche Text der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf gesetze-im-internet.de, den jede Zeile verlinkt. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.