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So funktioniert die digitale Zulassung mit Zevra – Schritt für Schritt

Von der Registrierung bis zur Sammelrechnung: Diese Seite zeigt den Ablauf der digitalen Kfz-Zulassung mit Zevra in 6 Schritten – wer was tut, welche Unterlagen gebraucht werden und was das Portal vor dem Absenden prüft.

6 Schritte · 5 Vorgangsarten · ab 10 € je Zulassung · 0 € Grundgebühr

Wie läuft eine digitale Zulassung mit Zevra ab?

Ihr Betrieb legt ein Konto an, erteilt einmal eine Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur und erfasst danach jeden Vorgang im Händlerportal. Zevra reicht den Antrag bundesweit digital über das i-Kfz-Verfahren ein; die Entscheidung trifft die Zulassungsbehörde.

Der Endkunde braucht dafür keinen freigeschalteten Online-Ausweis. Er signiert Vollmacht und SEPA-Mandat in einem Schritt; alles Weitere läuft zwischen Ihrem Betrieb, Zevra und der Behörde.

Was wird für einen Vorgang gebraucht?

🪪

Ausweis und Vollmacht

Ausweis des Halters und eine Dauer- oder Einzelvollmacht, qualifiziert signiert über Verimi nach der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

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Fahrzeugpapiere

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit freigelegten Sicherheitscodes; bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).

🛡️

eVB-Nummer

Die elektronische Versicherungsbestätigung des Versicherers; das Portal prüft das Format vor dem Absenden.

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SEPA-Mandat

Für Kfz-Steuer und amtliche Gebühren; die IBAN wird geprüft, das Mandat im selben Schritt wie die Vollmacht signiert.

Welcher Schritt liegt bei wem?

SchrittWerErgebnis
1. Konto anlegenIhr BetriebZugang zum Händlerportal, Mitarbeiter mit Rollen
2. Vollmacht signierenHalter oder BetriebDauer- oder Einzelvollmacht mit QES, SEPA-Mandat
3. Vorgang erfassenIhr BetriebFahrzeug- und Halterdaten, Dokumente hochgeladen
4. Prüfung vor dem AbsendenPortalIBAN, eVB-Format, Sicherheitscodes, Pflichtfelder
5. Antrag einreichenZevraDigitaler Antrag im i-Kfz-Verfahren, Status live
6. Bescheid und AbrechnungBehörde und ZevraVorläufiger Zulassungsnachweis, Sammelrechnung im Monat

Die Schritte im Portal

Vom ersten Login bis zum zugelassenen Fahrzeug.

Registrieren

Konto anlegen, Betriebe und Standorte hinterlegen, Mitarbeiterzugänge mit Rollen vergeben.

Bevollmächtigen

Dauervollmacht einmal signieren – danach beliebig viele Vorgänge ohne neue Unterschrift je Fahrzeug.

Erfassen

Vorgangsart wählen, Dokumente hochladen; die Texterkennung schlägt Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Kennzeichen vor.

Verfolgen

Status jedes Vorgangs im Dashboard; bei einer Ablehnung steht die Begründung der Behörde direkt am Vorgang.

Was passiert nach dem Bescheid?

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Sofort fahren

Nach der Zulassung gilt der vorläufige Zulassungsnachweis 10 Tage – bis Papiere und Plaketten eintreffen.

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Kennzeichen

Wunschkennzeichen im Vorgang reservieren, 90 Tage gültig; das Schilderpaar für 4,50 € direkt mitbestellen.

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Eine Rechnung

1 Sammelrechnung im Monat, als PDF und als E-Rechnung nach EN 16931 (XRechnung), je Kostenstelle zugeordnet.

Wann läuft ein Vorgang nicht digital?

  • Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung: das i-Kfz-Verfahren lehnt den Antrag ab.
  • Halterwechsel ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: der Antrag wird nicht angenommen.
  • Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen: nicht Teil des Angebots von Zevra.
  • Fehlende oder beschädigte Sicherheitscodes: der Vorgang gehört an den Schalter der Zulassungsbehörde.

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Häufige Fragen zum Ablauf

Wie viele Schritte hat eine Zulassung mit Zevra?
6 Schritte: Konto anlegen, Vollmacht signieren, Vorgang erfassen, Prüfung im Portal, Einreichung durch Zevra, Bescheid der Behörde mit monatlicher Sammelrechnung.
Muss der Kunde ins Autohaus kommen?
Nein. Vollmacht und SEPA-Mandat werden online mit qualifizierter elektronischer Signatur über Verimi unterschrieben; ein freigeschalteter Online-Ausweis ist nicht nötig.
Was prüft das Portal vor dem Absenden?
Pflichtfelder, IBAN, Format der eVB-Nummer und Sicherheitscodes sowie den Hinweis, ob ein Fahrzeug bereits abgemeldet ist – die häufigsten Ablehnungsgründe werden vorher sichtbar.
Was kostet der Ablauf?
Ab 10 € netto je Zulassung und ab 2 € je Abmeldung, zuzüglich der amtlichen Gebühren. Keine Grundgebühr, kein Mindestvolumen, keine Einrichtungsgebühr.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Zulassungsbehörde. Zevra bereitet den Vorgang auf und reicht ihn digital ein; die hoheitliche Entscheidung bleibt bei der Behörde.

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