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Digitale Zulassung oder Zulassungsstelle – was sich für Betriebe unterscheidet

Die amtliche Gebühr ist internetbasiert niedriger als am Schalter, der Antrag läuft bundesweit über einen Weg, und der vorläufige Zulassungsnachweis gilt 10 Tage. Diese Seite stellt beide Wege nebeneinander – mit den Gebühren aus der Gebührenordnung.

Amtliche Gebühr internetbasiert niedriger · bundesweit · ab 10 € je Zulassung

Lohnt sich die digitale Zulassung gegenüber der Zulassungsstelle?

Bei der amtlichen Gebühr ja: Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht für die internetbasierte Zulassung einen niedrigeren Satz vor als für die Zulassung am Schalter. Die Tabelle unten zeigt beide Sätze je Vorgang.

Beim Aufwand hängt es vom Vorgang ab: Was das i-Kfz-Verfahren annimmt, läuft ohne Termin und ohne Fahrt zur Behörde. Was es ablehnt – etwa Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung – gehört weiterhin an den Schalter.

Worin unterscheiden sich beide Wege?

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Amtliche Gebühr

Internetbasiert gilt ein niedrigerer Gebührensatz als am Schalter; die Sätze stehen in der Gebührenordnung und in der Tabelle unten.

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Ein Weg bundesweit

Digital läuft derselbe Antrag für jede Zulassungsbehörde; am Schalter gilt die örtlich zuständige Behörde mit ihren Terminen.

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Identifizierung

Mit Vollmacht und qualifizierter elektronischer Signatur braucht der Halter keinen freigeschalteten Online-Ausweis und keinen Termin.

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Sofort fahren

Nach der digitalen Zulassung gilt der vorläufige Zulassungsnachweis 10 Tage, bis Papiere und Plaketten eintreffen.

Welche amtlichen Gebühren kommen hinzu?

Vorgangam Schalterinternetbasiert
Zulassung oder Wiederzulassung30,00 Euro12,80 Euro
Tageszulassung45,90 Euro14,90 Euro
Umschreibung im selben Bezirk, Kennzeichen bleibt24,20 Euro10,40 Euro
Umschreibung im selben Bezirk, neues Kennzeichen26,20 Euro12,40 Euro
Adressänderung aus anderem Bezirk, neues Kennzeichen27,10 Euro12,10 Euro
Adressänderung aus anderem Bezirk, Kennzeichen bleibt23,60 Euro9,90 Euro
Wiederzulassung im selben Bezirk ohne Halterwechsel, reserviertes Kennzeichen23,00 Euro10,60 Euro
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)15,90 Euro2,10 Euro

Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich

Welcher Weg passt zu welchem Vorgang?

Vier typische Fälle aus dem Handel.

Neuzulassung

Mit CoC, eVB-Nummer und Vollmacht digital; die amtliche Gebühr ist internetbasiert niedriger.

Umschreibung

Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und freigelegten Sicherheitscodes digital.

Abmeldung

Digital ab 2 € je Vorgang; Sicherheitscodes von Plaketten und Teil I werden gebraucht.

Sonderfall

Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen oder fehlende Hauptuntersuchung: Weg über die Zulassungsstelle.

Was der digitale Weg im Betrieb verändert

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Kein Termin

Der Antrag wird im Portal erfasst und eingereicht; niemand aus dem Betrieb fährt zur Behörde.

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Prüfung vorab

IBAN, eVB-Format und Sicherheitscodes werden vor dem Absenden geprüft, nicht erst am Schalter.

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Eine Abrechnung

1 Sammelrechnung im Monat statt Einzelbelegen je Behördengang, als E-Rechnung nach EN 16931.

Wann bleibt die Zulassungsstelle der richtige Weg?

  • Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen: nicht Teil des digitalen Angebots von Zevra.
  • Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung: das i-Kfz-Verfahren lehnt den Antrag ab.
  • Halterwechsel ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: nur mit Klärung bei der Behörde.
  • Beschädigte oder fehlende Sicherheitscodes auf Papieren und Plaketten.

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Häufige Fragen zum Vergleich

Ist die digitale Zulassung günstiger als die Zulassungsstelle?
Bei der amtlichen Gebühr ja: Für die internetbasierte Zulassung sieht die Gebührenordnung einen niedrigeren Satz vor als am Schalter. Hinzu kommt der Preis des Dienstleisters, bei Zevra ab 10 € netto je Zulassung.
Gilt die digitale Zulassung in ganz Deutschland?
Ja. Das i-Kfz-Verfahren ist bundesweit einheitlich; derselbe Antrag läuft unabhängig davon, welche Zulassungsbehörde zuständig ist.
Kann ich nach der digitalen Zulassung sofort fahren?
Ja. Der vorläufige Zulassungsnachweis gilt 10 Tage; in dieser Zeit treffen Zulassungsbescheinigung und Plaketten ein.
Welche Vorgänge gehen nicht digital?
Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen bietet Zevra nicht an; Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung und Halterwechsel ohne Teil II lehnt das i-Kfz-Verfahren ab.
Was kostet der digitale Weg mit Zevra?
Ab 10 € netto je Zulassung und ab 2 € je Abmeldung, zuzüglich der amtlichen Gebühren. Keine Grundgebühr, kein Mindestvolumen.

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Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

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