ZEVRA › Wissen

Kfz-Zulassung ohne Online-Ausweis: Warum der Kunde keine eID braucht, wenn das Autohaus zulässt

Kurz beantwortet: Im i-Kfz-Portal müssen sich Privatpersonen laut Bundesverkehrsministerium mit Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID und PIN identifizieren – alternativ per BundID mit ELSTER-Zertifikat. Genau daran scheitert die Selbstzulassung vieler Kunden. Lässt das Autohaus per Vollmacht zu, entfällt die eID des Kunden: Er signiert die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Die Zahl der Kunden mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, bekannter PIN und installierter AusweisApp ist im Verkaufsgespräch nicht planbar. Für das Autohaus zählt ein Weg, der für jeden Kunden funktioniert.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Kfz-Zulassung ohne Online-Ausweis: Warum der Kunde keine eID braucht, wenn das Autohaus zulässt

Was verlangt das i-Kfz-Portal vom Kunden?

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion.
  • Sechsstellige PIN.
  • Smartphone mit AusweisApp oder ein Kartenlesegerät.
  • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat.
  • Juristische Personen: Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.

Fehlt eines davon, ist die Selbstzulassung im Portal nicht möglich – und der Kunde steht wieder vor dem Termin bei der Zulassungsstelle.

Der Weg ohne eID: Vollmacht an das Autohaus

  • Der Kunde bevollmächtigt das Autohaus zur Antragstellung (Inhalt nach Anlage 12 FZV).
  • Die Vollmacht wird mit qualifizierter elektronischer Signatur erteilt – Identifizierung am Smartphone, kein Online-Ausweis, kein Lesegerät, keine PIN.
  • Das Autohaus erfasst Fahrzeug- und Halterdaten und reicht den Antrag über Zevra digital ein.
  • Die Behörde prüft in Echtzeit und entscheidet; der vorläufige Zulassungsnachweis wird gedruckt und gilt 10 Tage – der Kunde fährt.

Was muss der Kunde trotzdem beisteuern?

Vom KundenWofür
eVB-Nummer seiner VersicherungNachweis der Haftpflicht
IBAN und SEPA-MandatEinzug der Kfz-Steuer
Ausweisdokument (zur Identifizierung bei der Signatur)qualifizierte elektronische Signatur der Vollmacht
Bei Firmen: Nachweis der VertretungsberechtigungGültigkeit der Vollmacht

Abmeldung: ganz ohne Identifizierung

Für die Abmeldung ist laut Bundesverkehrsministerium (Stand 19.12.2025) keine Identifizierung des Halters erforderlich – es zählen die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten. Damit ist die Abmeldung der Vorgang, der im Handel ohne jede Mitwirkung des Kunden läuft.

Kosten

Zulassung ab 10 € netto je Vorgang, Abmeldung 2 €, keine Grundgebühr. Amtliche Gebühren 1:1.

Weiterlesen

Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – gesetze-im-internet.de

Antworten auf häufige Fragen

Ist die Zulassung ohne Online-Ausweis rechtlich sicher?
Ja. Das Autohaus stellt den Antrag als Bevollmächtigter; die Vollmacht ist qualifiziert elektronisch signiert und die Behörde entscheidet wie bei jedem anderen Antrag.
Was braucht der Kunde für die Signatur?
Ein Smartphone und sein Ausweisdokument zur Identifizierung – keine freigeschaltete eID-Funktion und keine PIN.
Funktioniert das auch für Firmenkunden?
Ja. Eine vertretungsberechtigte Person signiert die Vollmacht; der Nachweis der Vertretungsberechtigung gehört zum Vorgang.
Kann der Kunde trotzdem selbst im Portal zulassen?
Wenn er eine freigeschaltete eID oder BundID mit ELSTER-Zertifikat hat, ja. Der Weg über das Autohaus ist die Alternative für alle anderen.
Was kostet die Zulassung über das Autohaus mit Zevra?
Ab 10 € netto je Vorgang, zuzüglich amtlicher Gebühren.
Braucht die Abmeldung eine Identifizierung des Halters?
Nein. Für die Abmeldung zählen die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten; eine Identifizierung ist nicht erforderlich.