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Elektronischer Zulassungsantrag: Identifizierung, Prüfung und Gebühren

Kurz beantwortet: Ein elektronischer Zulassungsantrag setzt eine sichere Identifizierung des Halters voraus. Natürliche Personen nutzen ein Bürgerkonto, den elektronischen Identitätsnachweis oder ein notifiziertes Identifizierungsmittel. Unternehmen und Selbstständige nutzen ein Organisationskonto. Das Portal prüft die Angaben maschinell; sie können bis zu 3 Mal berichtigt werden. Gebühren sind vor der Antragstellung zu entrichten. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Was verlangt die Verordnung für den Online-Antrag? Diese Seite fasst § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Elektronischer Zulassungsantrag: Identifizierung, Prüfung und Gebühren

Wie identifizieren sich natürliche Personen?

  • mit einem Bürgerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz,
  • mit dem elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels,
  • mit einem anderen elektronischen Identifizierungsmittel, das nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 auf dem Vertrauensniveau „substantiell“ oder „hoch“ notifiziert ist.

Die für den Antrag erforderlichen Angaben werden aus dem Identifizierungsverfahren übernommen, soweit sie elektronisch auslesbar sind.

Wie identifizieren sich Unternehmen und Selbstständige?

Wie identifizieren sich Unternehmen und Selbstständige?
HalterIdentifizierung
Natürliche PersonBürgerkonto, elektronischer Identitätsnachweis oder notifiziertes Identifizierungsmittel
Juristische Person, Behörde oder VereinigungOrganisationskonto oder notifiziertes Identifizierungsmittel
Beruflich SelbstständigerOrganisationskonto oder notifiziertes Identifizierungsmittel

Geht der Antrag auch mit qualifizierter elektronischer Signatur?

Die Zulassungsbehörde kann das zulassen. Der Antrag trägt dann die qualifizierte elektronische Signatur der antragstellenden Person.

Vorname und Nachname dieser Person müssen mit den Daten des Halters übereinstimmen.

Wie prüft das Portal die Angaben?

Das Portal erhebt die eingegebenen Daten, verifiziert sie maschinell und gleicht sie mit dem Zentralen Fahrzeugregister ab. Ein automatisiertes Programm prüft, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen.

Steht das Ergebnis einer antragsgemäßen Entscheidung entgegen, zeigt der Dialog das an. Die Angaben können dann bis zu 3 Mal berichtigt werden. Bleibt es auch nach der 3. Berichtigung dabei, wird der Dialog abgebrochen.

Wann sind die Gebühren zu zahlen?

Sind Amtshandlungen gebührenpflichtig, werden die Gebühren vor der Antragstellung entrichtet. Die Zahlung ist bei der Antragstellung nachzuweisen.

Welche Sicherheitscodes gehören zum Antrag?

Nach § 21 werden, soweit erforderlich, 3 Arten von Sicherheitscodes erfasst und verifiziert: die der Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Ein Kennzeichenschild mit sichtbarem Sicherheitscode der Stempelplakette gilt als ungestempelt.

Was bedeutet das für Händler?

Die Identifizierung ist die erste Hürde des Online-Antrags.

Bei Zevra erteilt der Halter die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur, und der Händler reicht den Vorgang im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 20 – Antrag · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 21 – Sicherheitscodes · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 20 · FZV-Paragrafen § 21

Antworten auf häufige Fragen

Womit identifiziert sich eine Privatperson beim Online-Antrag?
Mit einem Bürgerkonto, dem elektronischen Identitätsnachweis oder einem anderen notifizierten elektronischen Identifizierungsmittel.
Wie oft dürfen Angaben im Portal berichtigt werden?
Bis zu 3 Mal. Steht das Ergebnis danach weiter einer antragsgemäßen Entscheidung entgegen, wird der Dialog abgebrochen.
Müssen die Gebühren vor dem Antrag bezahlt sein?
Ja. Gebühren werden vor der Antragstellung entrichtet, und die Zahlung ist bei der Antragstellung nachzuweisen.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung