Wie läuft die Antragstellung über die Schnittstelle ab? Diese Seite fasst § 37 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wer darf über die Großkundenschnittstelle Anträge stellen?
Anträge stellt nur ein registrierter Großkunde. Vor jeder Antragstellung hat er sich zu authentifizieren. Dazu gibt er das Identifizierungsmerkmal an, das ihm bei der Registrierung vergeben wurde.
Erst nach erfolgreicher Authentifizierung kann über die Schnittstelle ein Antrag gestellt werden.
Für wen kann der Großkunde den Antrag stellen?
| Antrag | Vollmacht |
|---|---|
| Für sich selbst | nicht erforderlich |
| Für einen Dritten als Halter | Vollmacht nach den Vorgaben der Anlage 12 |
| Für einen Dritten bei der Außerbetriebsetzung | keine Vollmacht zu übermitteln |
Die Vollmacht wird an die Großkundenschnittstelle übermittelt. Ihre Form regelt § 38 der Verordnung.
Wie erfährt der Großkunde die Entscheidung?
Mit dem Antrag erklärt der Großkunde sein Einverständnis mit der elektronischen Bekanntgabe. Die Entscheidung der Zulassungsbehörde kann ihm bekanntgegeben werden, indem sie in einem Postfach eingeht.
- einem Postfach, das beim Kraftfahrt-Bundesamt für ihn eingerichtet worden ist,
- oder dem Postfach seines Organisationskontos nach dem Onlinezugangsgesetz.
Was gilt bei mehr als 100 Anträgen an 1 Tag?
Will ein Großkunde binnen 1 Tages eine außergewöhnlich hohe Zahl von Anträgen einreichen, stimmt er sich vorher direkt mit der Zulassungsbehörde ab.
Außergewöhnlich ist nach der Verordnung eine Zahl von mehr als 100 Anträgen.
Welche Schritte hat die Antragstellung?
- Authentifizierung mit dem Identifizierungsmerkmal,
- Antrag für sich selbst oder für einen Dritten als Halter,
- Einverständnis mit der Bekanntgabe im Postfach,
- Übermittlung der Vollmacht, wenn ein Dritter der Halter ist.
Die 4 Schritte folgen unmittelbar aus § 37 der Verordnung.
Was bedeutet das für Händler?
Die Schnittstelle setzt eine eigene Registrierung als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt voraus.
Bei Zevra reicht der Händler Vorgänge im Händlerportal ein, und der Halter erteilt die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Großkunde beim KBA werden: Voraussetzungen, Angaben und Pflichten
- Vollmacht für Großkunden: Signatur, Siegel und automatische Ergänzung der Daten
- Zulassungsbescheid für Großkunden: Bekanntgabe, Wirksamkeit und sofortige Inbetriebsetzung
- i-Kfz für Unternehmen und Händler: Portal, Großkundenschnittstelle oder Dienst
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 37 – Antragstellung über die Großkundenschnittstelle · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 38 – Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 37 · FZV-Paragrafen § 38