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Zulassungsbescheid für Großkunden: Bekanntgabe, Wirksamkeit und sofortige Inbetriebsetzung

Kurz beantwortet: Der Zulassungsbescheid für Großkunden wird elektronisch bekanntgegeben: als schreibgeschütztes Dokument in einem Postfach. Bei einer antragsgemäßen Entscheidung übermittelt die Zulassungsbehörde das Datum der Zulassung, die Gebühr und auf Antrag die Fahrzeug- und Halterdaten. Scheitert die elektronische Bekanntgabe, folgt ein schriftlicher Bescheid; die Zulassung wird dann am 3. Tag nach der Absendung wirksam. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wann gilt eine Zulassung über die Schnittstelle als erteilt? Diese Seite fasst § 39 und § 40 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Zulassungsbescheid für Großkunden: Bekanntgabe, Wirksamkeit und sofortige Inbetriebsetzung

Wie wird die Entscheidung bekanntgegeben?

Anträge über die Großkundenschnittstelle werden im Portal automatisiert geprüft. Nach Abschluss der Prüfung gibt die Zulassungsbehörde ihre Entscheidung dem Großkunden bekannt.

  • durch einen elektronischen Bescheid,
  • in Form eines schreibgeschützten elektronischen Dokuments,
  • in dem für ihn eingerichteten Postfach.

Welche Daten erhält der Großkunde?

Welche Daten erhält der Großkunde?
AngabeÜbermittlung
Datum der Zulassung oder der Außerbetriebsetzungbei jeder antragsgemäßen Entscheidung
Höhe der festgesetzten Gebührbei jeder antragsgemäßen Entscheidung
Vollständige Fahrzeugdaten und Halterdatensofern beantragt
Dokumentennummern der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil IIsofern beantragt

Ist ein Dritter der Halter, braucht die Übermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten dessen Einwilligung nach Anlage 12.

Was gilt, wenn die elektronische Bekanntgabe scheitert?

Dann übersendet die Zulassungsbehörde einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassung wird am 3. Tag wirksam, der auf den Tag der Absendung folgt.

Zusätzlich informiert die Behörde den Großkunden auf anderem elektronischem Weg über die Versendung.

Was gilt, wenn das Portal nicht verfügbar ist?

Die Schnittstelle leitet den Antrag in das Postfach der Zulassungsbehörde weiter. Der Antrag wird dann manuell nach den allgemeinen Vorschriften bearbeitet.

Hat der Großkunde zugestimmt, kann die Behörde statt des schriftlichen einen elektronischen Bescheid erlassen. Dieser Bescheid ist mit dem Zugang im Postfach wirksam. Gleichzeitig kann die Behörde den vorläufigen Zulassungsnachweis übersenden.

Ab wann darf das Fahrzeug in Betrieb gesetzt werden?

Bei Erstzulassung, Tageszulassung und Wiederzulassung übermittelt die Behörde den Zulassungsbescheid und den vorläufigen Zulassungsnachweis in schreibgeschützter Form in das Postfach. Das dient der sofortigen Inbetriebsetzung.

Nach § 40 tritt dabei die elektronische Bekanntgabe an die Stelle des Abrufs der Entscheidung. Als Datum der Zulassung gilt der Zeitpunkt, zu dem die Behörde den Verwaltungsakt erlässt.

Kann der Großkunde die Dokumente abholen?

Auf Antrag kann die Zulassungsbehörde die Abholung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II in der Behörde gewähren. Abholen darf der Großkunde oder eine von ihm benannte dritte Person, nachdem der elektronische Zulassungsbescheid übermittelt wurde.

Was bedeutet das für Händler?

Der Zeitpunkt der Wirksamkeit entscheidet, ab wann ein Fahrzeug übergeben werden kann.

Bei Zevra sieht der Händler den Stand jedes Vorgangs im Händlerportal. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 39 – Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 40 – Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 39 · FZV-Paragrafen § 40

Antworten auf häufige Fragen

In welcher Form erhält der Großkunde den Bescheid?
Als elektronischen Bescheid in Form eines schreibgeschützten elektronischen Dokuments in seinem Postfach.
Wann wird die Zulassung bei einem schriftlichen Bescheid wirksam?
Am 3. Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Zulassungsbehörde den Bescheid abgesandt hat.
Welches Datum gilt als Datum der Zulassung?
Bei Erstzulassung, Tageszulassung und Wiederzulassung der Zeitpunkt, zu dem die Zulassungsbehörde den Verwaltungsakt erlässt.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung