Wann gilt eine Zulassung über die Schnittstelle als erteilt? Diese Seite fasst § 39 und § 40 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wie wird die Entscheidung bekanntgegeben?
Anträge über die Großkundenschnittstelle werden im Portal automatisiert geprüft. Nach Abschluss der Prüfung gibt die Zulassungsbehörde ihre Entscheidung dem Großkunden bekannt.
- durch einen elektronischen Bescheid,
- in Form eines schreibgeschützten elektronischen Dokuments,
- in dem für ihn eingerichteten Postfach.
Welche Daten erhält der Großkunde?
| Angabe | Übermittlung |
|---|---|
| Datum der Zulassung oder der Außerbetriebsetzung | bei jeder antragsgemäßen Entscheidung |
| Höhe der festgesetzten Gebühr | bei jeder antragsgemäßen Entscheidung |
| Vollständige Fahrzeugdaten und Halterdaten | sofern beantragt |
| Dokumentennummern der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II | sofern beantragt |
Ist ein Dritter der Halter, braucht die Übermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten dessen Einwilligung nach Anlage 12.
Was gilt, wenn die elektronische Bekanntgabe scheitert?
Dann übersendet die Zulassungsbehörde einen schriftlichen Bescheid. Die Zulassung wird am 3. Tag wirksam, der auf den Tag der Absendung folgt.
Zusätzlich informiert die Behörde den Großkunden auf anderem elektronischem Weg über die Versendung.
Was gilt, wenn das Portal nicht verfügbar ist?
Die Schnittstelle leitet den Antrag in das Postfach der Zulassungsbehörde weiter. Der Antrag wird dann manuell nach den allgemeinen Vorschriften bearbeitet.
Hat der Großkunde zugestimmt, kann die Behörde statt des schriftlichen einen elektronischen Bescheid erlassen. Dieser Bescheid ist mit dem Zugang im Postfach wirksam. Gleichzeitig kann die Behörde den vorläufigen Zulassungsnachweis übersenden.
Ab wann darf das Fahrzeug in Betrieb gesetzt werden?
Bei Erstzulassung, Tageszulassung und Wiederzulassung übermittelt die Behörde den Zulassungsbescheid und den vorläufigen Zulassungsnachweis in schreibgeschützter Form in das Postfach. Das dient der sofortigen Inbetriebsetzung.
Nach § 40 tritt dabei die elektronische Bekanntgabe an die Stelle des Abrufs der Entscheidung. Als Datum der Zulassung gilt der Zeitpunkt, zu dem die Behörde den Verwaltungsakt erlässt.
Kann der Großkunde die Dokumente abholen?
Auf Antrag kann die Zulassungsbehörde die Abholung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II in der Behörde gewähren. Abholen darf der Großkunde oder eine von ihm benannte dritte Person, nachdem der elektronische Zulassungsbescheid übermittelt wurde.
Was bedeutet das für Händler?
Der Zeitpunkt der Wirksamkeit entscheidet, ab wann ein Fahrzeug übergeben werden kann.
Bei Zevra sieht der Händler den Stand jedes Vorgangs im Händlerportal. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Leasinggesellschaften
- Preise
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 39 – Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 40 – Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 39 · FZV-Paragrafen § 40