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Vollmacht für Großkunden: Signatur, Siegel und automatische Ergänzung der Daten

Kurz beantwortet: Die Vollmacht für Großkunden braucht eine qualifizierte Form: Natürliche Personen versehen sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, juristische Personen mit einem qualifizierten elektronischen Siegel. Danach ergänzt die Großkundenschnittstelle den Antrag automatisch, ermittelt die zuständige Zulassungsbehörde und leitet ihn an das Portal weiter. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Was geschieht mit einem Antrag für einen Kunden? Diese Seite fasst § 38 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Vollmacht für Großkunden: Signatur, Siegel und automatische Ergänzung der Daten

Welche Form braucht die Vollmacht?

Welche Form braucht die Vollmacht?
HalterForm der Vollmacht
Natürliche Personqualifizierte elektronische Signatur
Juristische Personqualifiziertes elektronisches Siegel
Juristische Person, ersatzweisequalifizierte elektronische Signatur des Vertretungsberechtigten

Beide Formen richten sich nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Die Ersatzlösung setzt voraus, dass ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter die Vertretungsberechtigung überprüft hat. Der Antrag erhält dann einen entsprechenden Zusatz.

Wann muss der Halter in die Datenübermittlung einwilligen?

Stellt der Großkunde den Antrag für einen Dritten, erhält er dessen Fahrzeugdaten und Halterdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Die Einwilligung richtet sich nach Anlage 12.

Der Umfang entspricht den Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.

Was erledigt die Großkundenschnittstelle automatisch?

Bei Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel und Wohnsitzwechsel führt die Schnittstelle 5 Schritte aus.

  • Sie ergänzt den Antrag automatisch im Umfang der Anlage 11.
  • Sie ermittelt die zuständige Zulassungsbehörde.
  • Sie erzeugt eine Antragsnummer.
  • Sie markiert den Antrag als über die Schnittstelle eingereicht.
  • Sie leitet den Antrag mit allen ergänzten Daten an das Portal weiter.

Bei der Außerbetriebsetzung entfällt die Ergänzung der Daten; es bleiben 4 Schritte.

Wer ist für den Antrag verantwortlich?

Verantwortlich für den Antrag und seinen Inhalt ist der Antragsteller. Die automatische Ergänzung ändert daran nichts.

Was passiert bei unvollständigen Daten oder einem Portalausfall?

Kann ein Antrag wegen unvollständiger Daten nicht an das Portal weitergeleitet werden, bricht das Kraftfahrt-Bundesamt den Vorgang automatisch ab. Der Großkunde erhält eine Fehlermeldung, und die Antragsdaten werden automatisiert gelöscht.

Ist das Portal nicht verfügbar, leitet die Schnittstelle den Antrag an das Postfach der Zulassungsbehörde weiter.

Was bedeutet das für Händler?

Die Form der Vollmacht entscheidet darüber, ob ein Antrag für einen Kunden angenommen wird.

Bei Zevra erteilt der Halter die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur, und der Händler reicht den Vorgang im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 38 – Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 37 – Antragstellung über die Großkundenschnittstelle · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 38 · FZV-Paragrafen § 37

Antworten auf häufige Fragen

Reicht eine eingescannte Vollmacht für die Großkundenschnittstelle?
Nein. Die Verordnung verlangt bei natürlichen Personen eine qualifizierte elektronische Signatur und bei juristischen Personen ein qualifiziertes elektronisches Siegel.
Darf eine juristische Person statt des Siegels signieren?
Ja, mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Vertretungsberechtigten. Ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter muss die Vertretungsberechtigung überprüft haben.
Was passiert, wenn Daten im Antrag fehlen?
Der Vorgang wird automatisch abgebrochen. Der Großkunde erhält eine Fehlermeldung, und die Antragsdaten werden automatisiert gelöscht.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung