Was geschieht mit einem Antrag für einen Kunden? Diese Seite fasst § 38 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Form braucht die Vollmacht?
| Halter | Form der Vollmacht |
|---|---|
| Natürliche Person | qualifizierte elektronische Signatur |
| Juristische Person | qualifiziertes elektronisches Siegel |
| Juristische Person, ersatzweise | qualifizierte elektronische Signatur des Vertretungsberechtigten |
Beide Formen richten sich nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.
Die Ersatzlösung setzt voraus, dass ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter die Vertretungsberechtigung überprüft hat. Der Antrag erhält dann einen entsprechenden Zusatz.
Wann muss der Halter in die Datenübermittlung einwilligen?
Stellt der Großkunde den Antrag für einen Dritten, erhält er dessen Fahrzeugdaten und Halterdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Die Einwilligung richtet sich nach Anlage 12.
Der Umfang entspricht den Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.
Was erledigt die Großkundenschnittstelle automatisch?
Bei Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel und Wohnsitzwechsel führt die Schnittstelle 5 Schritte aus.
- Sie ergänzt den Antrag automatisch im Umfang der Anlage 11.
- Sie ermittelt die zuständige Zulassungsbehörde.
- Sie erzeugt eine Antragsnummer.
- Sie markiert den Antrag als über die Schnittstelle eingereicht.
- Sie leitet den Antrag mit allen ergänzten Daten an das Portal weiter.
Bei der Außerbetriebsetzung entfällt die Ergänzung der Daten; es bleiben 4 Schritte.
Wer ist für den Antrag verantwortlich?
Verantwortlich für den Antrag und seinen Inhalt ist der Antragsteller. Die automatische Ergänzung ändert daran nichts.
Was passiert bei unvollständigen Daten oder einem Portalausfall?
Kann ein Antrag wegen unvollständiger Daten nicht an das Portal weitergeleitet werden, bricht das Kraftfahrt-Bundesamt den Vorgang automatisch ab. Der Großkunde erhält eine Fehlermeldung, und die Antragsdaten werden automatisiert gelöscht.
Ist das Portal nicht verfügbar, leitet die Schnittstelle den Antrag an das Postfach der Zulassungsbehörde weiter.
Was bedeutet das für Händler?
Die Form der Vollmacht entscheidet darüber, ob ein Antrag für einen Kunden angenommen wird.
Bei Zevra erteilt der Halter die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur, und der Händler reicht den Vorgang im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 38 – Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 37 – Antragstellung über die Großkundenschnittstelle · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 38 · FZV-Paragrafen § 37