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i-Kfz-Portal: Ablauf, 30-Minuten-Frist und Verfügbarkeit der Online-Zulassung

Kurz beantwortet: i-Kfz-Portal: Der Ablauf ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgelegt. Der Antrag läuft über das Portal der Zulassungsbehörde und wird maschinell geprüft; die automatisierte Entscheidung steht 30 Minuten zum Abruf bereit. Scheitert die maschinelle Prüfung, entscheidet die Behörde selbst. Die Verfügbarkeit der Portale zeigt das i-Kfz-Dashboard des Bundes. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wer täglich digital zulässt, sollte wissen, was zwischen Absenden und Bescheid passiert. Alle Angaben stammen aus den §§ 18, 19, 23 und 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und vom Bundesministerium für Verkehr.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

i-Kfz-Portal: Ablauf, 30-Minuten-Frist und Verfügbarkeit der Online-Zulassung

Über welches Portal läuft ein Online-Antrag?

Ein elektronischer Antrag ist über das informationstechnische System zu stellen, das die Zulassungsbehörde dafür eingerichtet hat – das Portal. Laut Bundesverkehrsministerium stellen Länder und Kommunen die Portale bereit, seit September 2023 auch für juristische Personen; erreichbar sind sie über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde.

Wie entsteht die automatisierte Entscheidung?

  • Das Portal prüft die eingegebenen Daten maschinell.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erlässt eine automatische Einrichtung des Portals die Entscheidung vollständig selbst.
  • Die Entscheidung wird sofort als Text angezeigt und als schreibgeschützter elektronischer Bescheid bereitgestellt.
  • Nach dem Abruf gehen Daten und Entscheidung an die internen Verfahren der Zulassungsbehörde.

Welche Fristen gelten im Portal?

Welche Fristen gelten im Portal?
VorgangFrist
Bescheid zum Abruf bereit30 Minuten
Löschung der Portaldaten nach Abbruchspätestens 30 Minuten nach dem Abbruch
Bekanntgabe der Zulassungam Tag der Anzeige im Portal
vorläufiger ZulassungsnachweisAbruf innerhalb von 30 Minuten

Was passiert, wenn der Bescheid nicht abgerufen wird?

Erfolgt der Abruf nicht innerhalb der 30 Minuten, übersendet die Zulassungsbehörde dem Halter einen Ausdruck des automatisierten Bescheides. Laut Bundesverkehrsministerium ist ohne rechtzeitig abgerufenen vorläufigen Zulassungsnachweis keine sofortige Inbetriebsetzung möglich.

Was passiert, wenn die maschinelle Prüfung scheitert?

  • Die Entscheidung geht auf die Zulassungsbehörde über.
  • Die Behörde ist an das Ergebnis der maschinellen Vorprüfung nicht gebunden.
  • Der Halter erhält die Entscheidung dann als schriftlichen Bescheid.

Wo sieht man, ob ein Portal verfügbar ist?

Das Bundesverkehrsministerium verweist auf das i-Kfz-Dashboard. Es zeigt datenbasiert die Verfügbarkeit und Nutzung der öffentlichen i-Kfz-Portale und der Großkundenschnittstelle. Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr registrieren sich für die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Im Zevra-Händlerportal rufen Sie Bescheid und vorläufigen Nachweis direkt am Vorgang ab – innerhalb der 30 Minuten, in denen die Behörde sie bereitstellt. Scheitert die maschinelle Prüfung, sehen Sie den Status und die Begründung der Behörde.

Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 19 – Portal · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 23 – Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 25 – Außerbetriebsetzung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 18 – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz

Antworten auf häufige Fragen

Wie lange ist der Zulassungsbescheid im Portal abrufbar?
30 Minuten. Danach übersendet die Zulassungsbehörde dem Halter einen Ausdruck.
Wer entscheidet über einen Online-Antrag?
Bei erfolgreicher maschineller Prüfung eine automatische Einrichtung des Portals; scheitert die Prüfung, die Zulassungsbehörde selbst.
Wann gilt die Zulassung als bekannt gegeben?
Am Tag, an dem die Entscheidung im Portal angezeigt und der elektronische Bescheid bereitgestellt wird.
Wie lange bleiben abgebrochene Eingaben gespeichert?
Die Portaldaten sind spätestens 30 Minuten nach dem Abbruch zu löschen.
Wo sehe ich die Verfügbarkeit der i-Kfz-Portale?
Im i-Kfz-Dashboard, auf das das Bundesministerium für Verkehr verweist.