Unternehmen können Fahrzeuge digital zulassen, ohne zur Behörde zu fahren. Dafür gibt es drei Wege: den Einzelantrag im i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde, die direkte Anbindung an die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts – oder einen Dienst, der bereits angebunden ist. Welcher passt, entscheidet vor allem Ihr Jahresvolumen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Weg 1: Einzelantrag im i-Kfz-Portal der Behörde
Jede Zulassungsbehörde bietet ein eigenes i-Kfz-Portal. Der Antrag wird dort je Fahrzeug einzeln gestellt. Für gelegentliche Vorgänge ist das ausreichend – wer regelmäßig für Kunden in vielen Zulassungsbezirken arbeitet, hat es mit entsprechend vielen Portalen zu tun.
Weg 2: direkte Anbindung an die Großkundenschnittstelle des KBA
Die Großkundenschnittstelle ist der technische Zugang des Kraftfahrt-Bundesamts für Antragsteller mit hohem Volumen. Nach Angaben des KBA sind Großkunden im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung juristische Personen des Privatrechts, die regelmäßig mehr als 500 Zulassungsanträge pro Jahr stellen. Sie müssen sich beim KBA registrieren, werden zum Verfahren zugelassen und müssen technische Voraussetzungen und Selbstverpflichtungen erfüllen – unter anderem die Benennung von mindestens drei Ansprechpersonen.
Für große Handelsgruppen und Flottenbetreiber mit eigener IT lohnt sich das. Für ein Autohaus mit einigen Dutzend Zulassungen im Monat ist die Schwelle meist nicht erreichbar oder der Aufwand steht in keinem Verhältnis.
Weg 3: ein Dienst, der bereits angebunden ist
Hier setzt Zevra an. Sie arbeiten in einem Händlerportal, Zevra reicht den Vorgang digital ein – bundesweit, in einem einheitlichen Ablauf. Die Anbindung an die Großkundenschnittstelle erfolgt in Kooperation mit der Sunstone UG (haftungsbeschränkt). Eine eigene Registrierung beim KBA, eine eigene technische Anbindung oder ein Mindestvolumen brauchen Sie nicht.
Der Halter erteilt eine Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); ein freigeschalteter Online-Ausweis ist nicht nötig. Die Entscheidung über den Antrag trifft weiterhin die zuständige Zulassungsbehörde.
Welcher Weg passt zu welchem Betrieb?
- Wenige Vorgänge im Jahr, ein Zulassungsbezirk: Einzelantrag im Portal der Behörde.
- Regelmäßig mehr als 500 Anträge pro Jahr und eigene IT: direkte Registrierung als Großkunde beim KBA prüfen.
- Alles dazwischen – Autohäuser, Zulassungsdienste, kleinere Flotten: ein angebundener Dienst ohne Mindestvolumen.
| Weg | Voraussetzung | Passt für |
|---|---|---|
| i-Kfz-Portal der Behörde | Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat, Antrag je Fahrzeug | wenige Vorgänge, ein Bezirk |
| Großkundenschnittstelle des KBA | juristische Person, über 500 Anträge pro Jahr, Registrierung | Gruppen mit eigener IT |
| Angebundener Dienst (Zevra) | Händlerkonto, Vollmacht mit QES, kein Mindestvolumen | Autohäuser, Zulassungsdienste, kleinere Flotten |
Was kostet der Weg über Zevra?
Ab 10 € pro Zulassung, Abmeldung 2 €. Keine Grundgebühr, kein Mindestvolumen. Amtliche Gebühren kommen 1:1 hinzu. Alle Preise netto zzgl. USt.
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Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt: Großkundenschnittstelle – Registrierung und Voraussetzungen