Große Autohausgruppen, Flotten und Zulassungsdienste fragen, ob sich die eigene Anbindung lohnt. Alle Angaben stammen aus den §§ 33 bis 36 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Wer kann sich als Großkunde registrieren?
| Kriterium | Regel |
|---|---|
| Rechtsform | juristische Person des Privatrechts |
| Menge | jährlich regelmäßig mehr als 500 Anträge |
| Antrag | elektronisch beim Kraftfahrt-Bundesamt |
| Identifizierung | über ein Organisationskonto nach dem Onlinezugangsgesetz |
| ausgeschlossen | Verfahrensanbieter, die im Auftrag einer Zulassungsbehörde beteiligt sind |
Welche Angaben verlangt der Antrag?
- Name und Anschrift der juristischen Person, gegebenenfalls eine abweichende Rechnungsanschrift
- mindestens 2 natürliche Personen als Kontaktpersonen mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Name und Anschrift aller Vertragspartner, die im Namen des Großkunden Anträge stellen
- die geschätzte Anzahl der Anträge pro Jahr
- die Angabe, ob auch Anträge als Bevollmächtigter für Dritte gestellt werden sollen
Welche Pflichten übernimmt der Großkunde?
- die vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten Anforderungen und Standards einhalten
- alle Gebührenschulden unverzüglich nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids begleichen
- stets eine ausreichende Anzahl von Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde reservieren und nur diese nutzen
- Änderungen der Angaben unverzüglich anzeigen
- für die Zuverlässigkeit seiner Vertragspartner einstehen und für deren Verschulden wie für eigenes haften
Welche Vorgänge laufen über die Großkundenschnittstelle?
Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Halter- oder Wohnsitzwechsel und Außerbetriebsetzung. Bei jedem Antrag gibt der Großkunde das Identifizierungsmerkmal an, das ihm das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Registrierung elektronisch übermittelt.
Wann wird die Registrierung widerrufen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt darf jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Liegen sie nicht mehr vor oder wirkt der Großkunde nicht mit, kann die Registrierung widerrufen werden – auch wegen zu geringer Fallzahlen.
Was bedeutet das für Betriebe unter 500 Anträgen?
Wer die Schwelle nicht erreicht oder die Pflichten nicht selbst tragen will, nutzt einen bereits angebundenen Dienst. Zevra reicht Ihre Vorgänge über die Großkundenschnittstelle ein.
Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Remarketing & Vermarkter
- Preise
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 33 – Großkundenschnittstelle · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 34 – Registrierung als Großkunde · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 35 – Identifizierungsmerkmal · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 36 – Überprüfung und Widerruf der Registrierung