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Namensänderung des Halters: Fahrzeugpapiere ändern lassen

Kurz beantwortet: Eine Namensänderung des Halters muss der Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden – unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet 10,20 Euro, bei Ausstellung einer neuen Teil I 0,90 Euro mehr. Ein Halterwechsel ist das nicht: Die Person bleibt dieselbe. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Nach Heirat, Scheidung oder Umfirmierung stimmt der Name in den Fahrzeugpapieren nicht mehr. Alle Angaben stammen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Namensänderung des Halters: Fahrzeugpapiere ändern lassen

Was muss der Halter melden?

Änderungen von Angaben zum Halter sind der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, damit Fahrzeugregister und Zulassungsbescheinigung geändert werden. Die Mitteilung kann auch über eine Meldebehörde erfolgen, sofern dort ein solches Verfahren eröffnet ist.

Namensänderung, Adressänderung oder Halterwechsel?

FallPapiereKennzeichen
NamensänderungTeil I und Teil IIbleibt
Adressänderung alleinnur Teil Ibleibt oder neu, je nach Bezirk
HalterwechselTeil I und Teil II, Versicherungsnachweisbleibt oder neu

Das Kraftfahrt-Bundesamt zählt Umzüge und Namensänderungen nicht als Besitzumschreibung.

Was kostet die Änderung?

  • Änderung der Fahrzeugpapiere wegen Änderung persönlicher Daten: 10,20 Euro
  • zusätzlich 0,90 Euro, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wird

Was passiert, wenn die Änderung nicht gemeldet wird?

Kommt der Halter der Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen bis zur Erfüllung untersagen.

Geht die Namensänderung online?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt für die internetbasierte Änderung den Wechsel des Wohnsitzes oder Sitzes und den Halterwechsel. Die reine Namensänderung ist dort nicht aufgeführt; sie läuft über die Zulassungsbehörde.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Zevra wickelt die reine Namensänderung nicht ab. Steht danach ein Verkauf an, läuft die Umschreibung auf den Käufer digital.

Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 30 – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) – Anlage, Gebührennummer 225

Antworten auf häufige Fragen

Muss ich nach der Heirat die Fahrzeugpapiere ändern?
Ja. Änderungen von Angaben zum Halter sind der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Welche Papiere brauche ich für die Namensänderung?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
Was kostet die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren?
10,20 Euro; bei Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich die Gebühr um 0,90 Euro.
Ist eine Namensänderung ein Halterwechsel?
Nein. Der Halter bleibt dieselbe Person; es ändern sich nur die Angaben zum Halter.