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Adressänderung nach Umzug: Fahrzeug online ummelden

Kurz beantwortet: Die Adressänderung nach einem Umzug muss der Halter der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Zieht er in einen anderen Zulassungsbezirk, beantragt er ein neues Kennzeichen oder führt das bisherige weiter. Online ersetzt der Sicherheitscode die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I; die Zulassungsentscheidung genügt bis zu 10 Tage als Nachweis. Bei Zevra kostet die Umschreibung ab 10 € je Vorgang.

Dasselbe gilt für Unternehmen, die ihren Sitz verlegen – etwa Flotten- und Gewerbekunden des Autohauses. Alle Angaben stammen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Adressänderung nach Umzug: Fahrzeug online ummelden

Welche Möglichkeiten hat der Halter nach dem Umzug?

FallPflicht des HaltersKennzeichen
Umzug innerhalb des Zulassungsbezirksneue Anschrift unverzüglich mitteilenbleibt
Umzug in einen anderen Bezirk, Kennzeichen behaltenWeiterführung mitteilen, Teil I ändern lassenbleibt
Umzug in einen anderen Bezirk, neues Kennzeichenneues Kennzeichen und neue Teil I beantragenneu

Wie schnell muss die Adressänderung gemeldet werden?

Unverzüglich. Kommt der Halter der Pflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen bis zur Erfüllung untersagen.

Die Mitteilung kann auch über eine Meldebehörde erfolgen, sofern dort ein solches Verfahren eröffnet ist.

Welche Papiere braucht die Adressänderung?

Ändert sich allein die Anschrift, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden.

Wie läuft die Ummeldung online?

Die Änderung bei Wohnsitz- oder Sitzwechsel kann internetbasiert beantragt werden. Wird das bisherige Kennzeichen weitergeführt, entfallen der Nachweis über die Zulassungsbescheinigung Teil II und deren Neuausstellung.

Bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil I eintrifft, längstens 10 Tage nach Abruf der Entscheidung, genügt es, die Zulassungsentscheidung in lesbarer Form mitzuführen.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Im Zevra-Händlerportal legen Sie den Vorgang als Umschreibung ohne Halterwechsel an – für Privatkunden ebenso wie für Firmen mit neuem Sitz.

Die Zulassung kostet ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 30 – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz

Antworten auf häufige Fragen

Muss ich nach dem Umzug das Kennzeichen wechseln?
Nein. Der Halter kann der neuen Zulassungsbehörde mitteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
Brauche ich für die Adressänderung den Fahrzeugbrief?
Bei alleiniger Änderung der Anschrift ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen.
Was passiert, wenn ich die Adresse nicht ändere?
Die Zulassungsbehörde kann den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen bis zur Erfüllung der Pflicht untersagen.
Darf ich nach der Online-Ummeldung sofort fahren?
Ja. Die Zulassungsentscheidung genügt bis zum Eintreffen der neuen Teil I, längstens 10 Tage nach Abruf.