Dasselbe gilt für Unternehmen, die ihren Sitz verlegen – etwa Flotten- und Gewerbekunden des Autohauses. Alle Angaben stammen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Welche Möglichkeiten hat der Halter nach dem Umzug?
| Fall | Pflicht des Halters | Kennzeichen |
|---|---|---|
| Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks | neue Anschrift unverzüglich mitteilen | bleibt |
| Umzug in einen anderen Bezirk, Kennzeichen behalten | Weiterführung mitteilen, Teil I ändern lassen | bleibt |
| Umzug in einen anderen Bezirk, neues Kennzeichen | neues Kennzeichen und neue Teil I beantragen | neu |
Wie schnell muss die Adressänderung gemeldet werden?
Unverzüglich. Kommt der Halter der Pflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen bis zur Erfüllung untersagen.
Die Mitteilung kann auch über eine Meldebehörde erfolgen, sofern dort ein solches Verfahren eröffnet ist.
Welche Papiere braucht die Adressänderung?
- Zulassungsbescheinigung Teil I – online ersetzt durch ihren Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II nur, wenn sich mehr als die Anschrift ändert
- bei neuem Kennzeichen: die bisherigen Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Ändert sich allein die Anschrift, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden.
Wie läuft die Ummeldung online?
Die Änderung bei Wohnsitz- oder Sitzwechsel kann internetbasiert beantragt werden. Wird das bisherige Kennzeichen weitergeführt, entfallen der Nachweis über die Zulassungsbescheinigung Teil II und deren Neuausstellung.
Bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil I eintrifft, längstens 10 Tage nach Abruf der Entscheidung, genügt es, die Zulassungsentscheidung in lesbarer Form mitzuführen.
Was bedeutet das für das Autohaus?
Im Zevra-Händlerportal legen Sie den Vorgang als Umschreibung ohne Halterwechsel an – für Privatkunden ebenso wie für Firmen mit neuem Sitz.
Die Zulassung kostet ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 30 – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz