Leasinggesellschaften, Händler und Flotten bearbeiten am Vertragsende viele Fahrzeuge gleichzeitig. Diese Seite fasst § 14 und § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für diese Situation zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Wege gibt es am Leasingende?
| Fall | Folge für die Zulassung |
|---|---|
| Fahrzeug geht an einen neuen Halter | Halterwechsel: Mitteilung und Ummeldung nach § 15 Absatz 5 |
| Fahrzeug wird abgemeldet und vermarktet | Außerbetriebsetzung nach § 16 |
| Halter bleibt derselbe | kein Halterwechsel nach § 15 Absatz 5 |
Wer muss den Halterwechsel melden?
Der bisherige Halter und der Eigentümer melden den Wechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde. Die Mitteilung enthält das Kennzeichen, Name und Anschrift des Erwerbers und dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde.
Die Mitteilung entfällt, wenn der Erwerber das Fahrzeug bereits umgemeldet hat.
Was muss der Erwerber tun?
- neue Halterdaten und Fahrzeugdaten mitteilen
- mit Versicherungsnachweis eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Umschreibung vorlegen
- bei anderer Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen beantragen oder das alte weiterführen
Was gilt, wenn Halter und Eigentümer verschieden sind?
Ist der Halter nicht zugleich Eigentümer, gilt die Mitteilungspflicht für Änderungen auch für den Eigentümer. Sie besteht, bis einer der Verpflichteten die Änderung gemeldet hat.
Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte. Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt, muss sie auf Aufforderung vorlegen.
Was passiert, wenn niemand ummeldet?
Die Behörde kann die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf endet die Zulassung des Fahrzeugs.
Alternativ kann sie den Betrieb des Fahrzeugs bis zur Meldung untersagen.
Wie läuft das mit Zevra?
Leasinggesellschaften und Händler reichen Ummeldung und Abmeldung im Händlerportal ein, auch für viele Fahrzeuge zum Vertragsende.
Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
Welche amtlichen Fristen und Werte gelten hier?
| Sachverhalt | Frist oder Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reservierung des Kennzeichens nach der Außerbetriebsetzung | längstens 12 Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung | § 16 FZV |
| Aufgebot der Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt | Frist von 4 Wochen zur Vorlage | § 15 FZV |
- Leasingfahrzeug zulassen: Wer ist Halter – und wo bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II?
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- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Autohäuser
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- Flottenbetreiber
- Leasinggesellschaften
- Banken & Versicherungen
- Remarketing & Vermarkter
- Preise
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 16 – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 14 · FZV-Paragrafen § 15 · FZV-Paragrafen § 16 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld