ZEVRA › Wissen

Zulassungsbescheinigung Teil II: Ausfertigung, Vorlagepflicht und neue Bescheinigung

Kurz beantwortet: Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur ausgefertigt, wenn die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachgewiesen ist. Die Zulassungsbehörde entscheidet dabei keine privatrechtlichen Sachverhalte. Vorlegen muss das Dokument auf Aufforderung jeder, in dessen Besitz es sich befindet, etwa eine finanzierende Bank. Danach erhält der Vorlegende es zurück. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Der Fahrzeugbrief heißt amtlich Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese Seite fasst zusammen, was § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 regelt.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Zulassungsbescheinigung Teil II: Ausfertigung, Vorlagepflicht und neue Bescheinigung

Wann wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt?

Mit dem Antrag auf Ausfertigung ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. Vor der Erstellung und vor der Zulassung identifiziert die Behörde das Fahrzeug.

In begründeten Einzelfällen kann sie beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen ist, ein Suchvermerk besteht oder bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde.

Welche Nachweise sind für die erste Ausfertigung nötig?

Der Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung steht es gleich, wenn die Behörde deren Daten mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus der Datenbank abgerufen hat. Für ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug ist das Ausfüllen nur im Zusammenhang mit der Zulassung zulässig.

Welche Markierungen trägt die Zulassungsbescheinigung Teil II?

Welche Markierungen trägt die Zulassungsbescheinigung Teil II?
MerkmalVorgabe der Verordnung
MusterAnlage 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Sichtbare MarkierungHinweis „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“
Darunterliegende MarkierungAufschrift „Dokument nicht mehr gültig“
Sicherheitscodedurch die sichtbare Markierung verdeckt

Wer muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen?

Zur Vorlage ist neben dem Halter und dem Eigentümer auf Aufforderung der Zulassungsbehörde jeder verpflichtet, in dessen Besitz sich die Bescheinigung befindet. Die Behörde händigt sie danach der Person wieder aus, die sie vorgelegt hat, oder einer von ihr bestimmten Stelle oder Person.

Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte.

Wann wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt?

  • wenn die Felder für die Eintragungen der Zulassung ausgefüllt sind,
  • wenn die Bescheinigung beschädigt ist,
  • auf Antrag, wenn sich die Angaben des Halters geändert haben und einem gesetzlichen Offenbarungsverbot unterliegen.

Die Behörde entwertet die alte Bescheinigung und gibt sie mit der eingetragenen Nummer der neuen dem Antragsteller zurück.

Was gilt beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II?

Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Auf Antrag bietet das Kraftfahrt-Bundesamt sie im Verkehrsblatt auf; eine neue darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden.

Was bedeutet das für Händler?

Liegt die Bescheinigung bei einem Dritten, trifft ihn die Vorlagepflicht auf Aufforderung der Behörde.

Bei Zevra erfasst der Händler den Vorgang im Händlerportal; für internetbasierte Vorgänge wird der Sicherheitscode des Dokuments gebraucht. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

Weiterlesen

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 8 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 14

Antworten auf häufige Fragen

Entscheidet die Zulassungsbehörde, wem das Fahrzeug gehört?
Nein. Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte.
Muss eine Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen?
Auf Aufforderung der zuständigen Zulassungsbehörde ist jeder zur Vorlage verpflichtet, in dessen Besitz sich die Bescheinigung befindet. Danach erhält er sie zurück.
Wann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II?
Wenn die Felder für die Zulassungseintragungen ausgefüllt sind oder die Bescheinigung beschädigt ist. Die alte wird entwertet und dem Antragsteller zurückgegeben.
Was kostet die Zulassung mit vorhandener Zulassungsbescheinigung Teil II über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung