ZEVRA › Wissen

Leasingfahrzeug zulassen: Wer ist Halter – und wo bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II?

Kurz beantwortet: Ein Leasingfahrzeug zulassen bedeutet: Es wird auf den Halter zugelassen, den der Leasingvertrag bestimmt – meist den Leasingnehmer. Die Zulassungsbescheinigung Teil II geht dabei an den Leasinggeber: Das Vollmachtsformular der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht den Versand der Teil II an einen Dritten ausdrücklich vor. Bei Zevra erfasst das Autohaus diese Angaben im Händlerportal, ab 10 € je Zulassung.

Beim Leasing fallen Eigentümer und Nutzer auseinander. Für die Zulassung heißt das: zwei Adressen, zwei Unterschriften – und eine Vollmacht, die beides regelt.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Leasingfahrzeug zulassen: Wer ist Halter – und wo bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II?

Wer steht in den Papieren?

DokumentWas es ausweistWohin es geht
Zulassungsbescheinigung Teil Iden Halter und die Fahrzeugdatenan den Halter – sie wird im Fahrzeug mitgeführt
Zulassungsbescheinigung Teil IIden Verfügungsberechtigten über das Fahrzeugan den in der Vollmacht benannten Dritten, etwa Leasinggeber oder Bank
Stempelplakettendie Zulassung am Kennzeichenper Post von der Zulassungsbehörde

Wer Halter wird, legt der Leasingvertrag fest. Die Zulassungsbehörde speichert zusätzlich Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten über die Teil II.

Welche Vollmacht ist nötig?

Stellt das Autohaus den Antrag, braucht es die Vollmacht des Halters. Das Formular nach Anlage 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht dabei die Aushändigung der Teil II an einen Dritten vor.

Ist der Halter eine juristische Person, wird die Vollmacht mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen – oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur eines Vertretungsberechtigten. Bei natürlichen Personen genügt die qualifizierte elektronische Signatur.

Was braucht das Autohaus für die digitale Zulassung?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode, ausgestellt nach dem 01.01.2018
  • eVB-Nummer der Versicherung des Halters
  • IBAN und SEPA-Mandat des Halters für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht des Halters mit Angabe, an wen die Teil II geht
  • Bei Firmen als Halter: aktueller Registerauszug zum Abgleich der Vertretungsberechtigung

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Kommt das Fahrzeug zurück, wird es abgemeldet oder auf einen neuen Halter umgeschrieben. Für die digitale Abmeldung müssen die Papiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt sein; gebraucht werden die Sicherheitscodes der Teil I und der Stempelplaketten.

Die entwertete Teil I gehört in die Fahrzeugakte: Ihr Code wird für eine spätere Wiederzulassung gebraucht.

Was kostet das bei Zevra?

Bei Zevra kostet die Zulassung 10 € je Vorgang und die Abmeldung 2 €, jeweils netto zzgl. amtlicher Gebühren. Eine Grundgebühr gibt es nicht.

Weiterlesen

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Gesamttext mit Anlage 12 · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz

Antworten auf häufige Fragen

Wer ist beim Leasing der Fahrzeughalter?
Das bestimmt der Leasingvertrag – in der Regel der Leasingnehmer. Eigentümer bleibt der Leasinggeber.
Wer bekommt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Leasing?
Der in der Vollmacht benannte Dritte, üblicherweise der Leasinggeber. Das Formular nach Anlage 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht das ausdrücklich vor.
Kann ein Leasingfahrzeug online zugelassen werden?
Ja, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde und den Sicherheitscode trägt.
Welche Signatur braucht eine Firma als Halter?
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder die qualifizierte elektronische Signatur eines Vertretungsberechtigten.
Was gilt, wenn der Leasingnehmer seinen Sitz verlegt?
Der Halter muss die Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Ändert sich allein die Anschrift, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen.