Ja, ein Autohaus kann ein Fahrzeug für einen Kunden zulassen, der in einem anderen Bundesland wohnt. Zuständig bleibt die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters – über das digitale i-Kfz-Verfahren muss dafür aber niemand dorthin fahren.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Welche Zulassungsstelle ist zuständig?
Maßgeblich ist nicht der Standort des Autohauses, sondern der Wohnsitz des künftigen Halters – bei Unternehmen der Sitz oder die Niederlassung. Das Fahrzeug erhält deshalb das Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks des Halters, nicht das des Händlers.
Für den Handel heißt das klassisch: Unterlagen per Kurier verschicken, einen Dienst vor Ort beauftragen oder selbst fahren. Genau dieser Weg entfällt beim digitalen Antrag.
So läuft die Zulassung digital ab
- Der Kunde erteilt eine Vollmacht – digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Ein freigeschalteter Online-Ausweis des Kunden ist nicht nötig.
- Das Autohaus erfasst Fahrzeug- und Halterdaten im Händlerportal.
- Zevra reicht den Vorgang über das bundesweite i-Kfz-Verfahren bei der zuständigen Behörde ein. Die Entscheidung trifft weiterhin die Zulassungsbehörde.
- Nach der Einreichung druckt das Autohaus die vorläufige Zulassung – das Fahrzeug kann übergeben werden, bevor die gepressten Kennzeichen da sind.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (bei Gebrauchtfahrzeugen auch Teil I)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung des Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht des Halters
- bei Gebrauchtfahrzeugen: gültige Hauptuntersuchung
| Unterlage | Wofür |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (nach 01.01.2018) | Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung |
| Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (nach 01.01.2015) | Gebrauchtfahrzeuge, Abmeldung |
| eVB-Nummer des Halters | Nachweis der Haftpflicht |
| SEPA-Mandat des Halters | Kfz-Steuer |
| Vollmacht des Halters (QES) | Antrag durch das Autohaus |
Was kostet das?
Bei Zevra kostet eine Zulassung ab 10 € pro Vorgang, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen. Der Preis ist bundesweit gleich, egal in welchem Zulassungsbezirk der Kunde wohnt. Amtliche Gebühren kommen 1:1 hinzu. Alle Preise netto zzgl. USt.
Kennzeichen: eigene Presse oder Versand
Autohäuser mit eigener Kennzeichenpresse prägen die Schilder selbst. Alternativ bestellt Zevra die Kennzeichen direkt mit – mit Versand und Sendungsverfolgung.
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Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz