Im Ankauf, bei Inzahlungnahmen und bei finanzierten Fahrzeugen taucht das Problem regelmäßig auf: Das Fahrzeug steht auf dem Hof, die Teil II fehlt. Was dann gilt – und was es für den Verkauf bedeutet.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Was schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor?
- Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
- Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die verlorene Teil II auf Antrag im Verkehrsblatt auf – mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.
- Eine neue Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden.
- Taucht das alte Dokument wieder auf, ist es unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Für den Antrag auf eine neue Teil II ist nach § 14 Absatz 1 die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.
Was bedeutet der Verlust für den digitalen Vorgang?
| Vorgang | Ohne Teil II digital möglich? | Grund |
|---|---|---|
| Abmeldung | ja | es zählen die Codes von Teil I und Stempelplaketten |
| Umschreibung ohne Halterwechsel | nein | Codes von Teil I und Teil II nötig |
| Umschreibung / Wiederzulassung mit Halterwechsel | nein | Sicherheitscode der Teil II nötig |
| Neuzulassung, Tageszulassung | nein | Sicherheitscode der Teil II nötig |
Der Verkauf an einen Kunden hängt damit an der neuen Teil II. Planen Sie die Frist der Aufbietung in die Standzeit ein.
Wo liegt die Teil II, wenn sie „fehlt“?
- Bei der finanzierenden Bank oder Leasinggesellschaft – die Vollmacht nach Anlage 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht den Versand an einen Dritten ausdrücklich vor.
- Beim Vorbesitzer, der nur die Teil I übergeben hat.
- In der Post: Nach einer digitalen Zulassung versendet die Behörde die Papiere – die Zustelladresse steht in der Vollmacht.
- Tatsächlich verloren: dann Verlust anzeigen und Aufbietung beantragen.
Beschädigt ist nicht verloren – was gilt dann?
Ist die Teil II beschädigt oder sind ihre Eintragungsfelder voll, wird nach § 14 Absatz 6 eine neue ausgestellt. Auch ein beschädigter Sicherheitscode macht das Dokument laut Bundesverkehrsministerium ungültig; zuständig ist die Zulassungsbehörde.
Wie vermeidet der Handel das Problem?
- Kein Ankauf ohne Teil II – oder mit schriftlicher Bestätigung der Bank, wo sie liegt.
- Ausstellungsdatum prüfen: Nur eine Teil II nach dem 01.01.2018 trägt den Code für den digitalen Vorgang.
- Teil I und Teil II getrennt vom Fahrzeug in der Fahrzeugakte führen.
- Bei Abmeldung die entwertete Teil I mit ablegen – sie wird bei der Wiederzulassung gebraucht.
Mit Zevra läuft der Vorgang digital, sobald die Papiere vollständig sind: Zulassung ab 10 € netto, Abmeldung 2 €, 0 € Grundgebühr.
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – gesetze-im-internet.de · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz