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Zulassungsbescheinigung Teil II verloren: Ablauf, Fristen und Folgen für den Handel

Kurz beantwortet: Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, muss der Verlust laut § 14 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet das Dokument auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist auf; erst nach deren Ablauf wird eine neue Teil II ausgefertigt. Bis dahin ist keine digitale Zulassung mit Halterwechsel möglich.

Im Ankauf, bei Inzahlungnahmen und bei finanzierten Fahrzeugen taucht das Problem regelmäßig auf: Das Fahrzeug steht auf dem Hof, die Teil II fehlt. Was dann gilt – und was es für den Verkauf bedeutet.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Zulassungsbescheinigung Teil II verloren: Ablauf, Fristen und Folgen für den Handel

Was schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor?

  • Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
  • Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt.
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die verlorene Teil II auf Antrag im Verkehrsblatt auf – mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.
  • Eine neue Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden.
  • Taucht das alte Dokument wieder auf, ist es unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

Für den Antrag auf eine neue Teil II ist nach § 14 Absatz 1 die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.

Was bedeutet der Verlust für den digitalen Vorgang?

VorgangOhne Teil II digital möglich?Grund
Abmeldungjaes zählen die Codes von Teil I und Stempelplaketten
Umschreibung ohne HalterwechselneinCodes von Teil I und Teil II nötig
Umschreibung / Wiederzulassung mit HalterwechselneinSicherheitscode der Teil II nötig
Neuzulassung, TageszulassungneinSicherheitscode der Teil II nötig

Der Verkauf an einen Kunden hängt damit an der neuen Teil II. Planen Sie die Frist der Aufbietung in die Standzeit ein.

Wo liegt die Teil II, wenn sie „fehlt“?

  • Bei der finanzierenden Bank oder Leasinggesellschaft – die Vollmacht nach Anlage 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht den Versand an einen Dritten ausdrücklich vor.
  • Beim Vorbesitzer, der nur die Teil I übergeben hat.
  • In der Post: Nach einer digitalen Zulassung versendet die Behörde die Papiere – die Zustelladresse steht in der Vollmacht.
  • Tatsächlich verloren: dann Verlust anzeigen und Aufbietung beantragen.

Beschädigt ist nicht verloren – was gilt dann?

Ist die Teil II beschädigt oder sind ihre Eintragungsfelder voll, wird nach § 14 Absatz 6 eine neue ausgestellt. Auch ein beschädigter Sicherheitscode macht das Dokument laut Bundesverkehrsministerium ungültig; zuständig ist die Zulassungsbehörde.

Wie vermeidet der Handel das Problem?

  • Kein Ankauf ohne Teil II – oder mit schriftlicher Bestätigung der Bank, wo sie liegt.
  • Ausstellungsdatum prüfen: Nur eine Teil II nach dem 01.01.2018 trägt den Code für den digitalen Vorgang.
  • Teil I und Teil II getrennt vom Fahrzeug in der Fahrzeugakte führen.
  • Bei Abmeldung die entwertete Teil I mit ablegen – sie wird bei der Wiederzulassung gebraucht.

Mit Zevra läuft der Vorgang digital, sobald die Papiere vollständig sind: Zulassung ab 10 € netto, Abmeldung 2 €, 0 € Grundgebühr.

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – gesetze-im-internet.de · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz

Antworten auf häufige Fragen

Kann ich ein Fahrzeug ohne Teil II abmelden?
Digital ja: Für die Abmeldung zählen die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten.
Wie lange dauert es bis zur neuen Teil II?
Das hängt von der Frist der Aufbietung im Verkehrsblatt ab; erst nach ihrem Ablauf darf die neue Teil II ausgefertigt werden. Die Frist nennt die zuständige Zulassungsbehörde.
Wer muss den Verlust anzeigen?
Derjenige, der ihn bemerkt und verfügungsberechtigt ist – unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Die alte Teil II ist wieder aufgetaucht – was nun?
Sie ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.
Kann Zevra die neue Teil II beantragen?
Nein. Verlustanzeige und Neuausstellung laufen über die Zulassungsbehörde vor Ort; Zevra übernimmt danach den digitalen Zulassungsvorgang.