Fahrzeuge aus dem Bestand, Rückläufer, Saisonfahrzeuge: Die Wiederzulassung ist im Handel der Vorgang, der am häufigsten an einem fehlenden Dokument scheitert – der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Was brauchen Sie für die Wiederzulassung online?
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem bei der Abmeldung freigelegten Sicherheitscode – die letzte Anmeldung muss nach dem 01.01.2015 liegen.
- Bei Halterwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (nach dem 01.01.2018).
- Gültige eVB-Nummer, gültige Hauptuntersuchung (und ggf. Sicherheitsprüfung).
- Bankverbindung/SEPA-Mandat des Halters für die Kfz-Steuer.
- Kennzeichen: das reservierte alte, ein neues oder ein Wunschkennzeichen.
- Vollmacht des Halters, wenn das Autohaus den Antrag stellt.
Wie läuft die Wiederzulassung online ab?
- Code der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben – bei Halterwechsel auch den Code der Teil II.
- HU-Datum, eVB-Nummer, Bankverbindung erfassen; Kennzeichen wählen.
- Automatisierte Validierung, Gebühr bezahlen, Antrag bestätigen – Prüfung in Echtzeit.
- Vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten abrufen – gilt 10 Tage.
- Papiere und Plaketten kommen per Post; spätestens nach 10 Tagen anbringen.
Mit Zevra läuft derselbe Vorgang aus Ihrem Händlerportal: Sie erfassen die Daten, der Halter erteilt die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – ohne freigeschalteten Online-Ausweis –, und Zevra reicht den Antrag digital bei der zuständigen Behörde ein. Die Entscheidung trifft weiterhin die Zulassungsbehörde.
Warum die alte Zulassungsbescheinigung Teil I so wichtig ist
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird bei der Abmeldung entwertet – aber ihr Sicherheitscode ist der Schlüssel zur digitalen Wiederzulassung. Fehlt das Dokument oder ist der Code beschädigt, bleibt nur der Weg zur Zulassungsbehörde. Im Ankauf abgemeldeter Fahrzeuge gehört die entwertete Teil I deshalb zwingend zu den Unterlagen.
Typische Ablehnungsgründe
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt oder ihr Code ist beschädigt.
- Hauptuntersuchung abgelaufen – oft bei länger stehenden Fahrzeugen.
- Letzte Anmeldung vor dem 01.01.2015 (bzw. Teil II vor 2018 bei Halterwechsel).
- Fahrzeug ist gar nicht abgemeldet – dann ist der richtige Vorgang die Umschreibung.
Was kostet die Wiederzulassung bei Zevra?
| Monatsvolumen | Preis je Wiederzulassung (netto) |
|---|---|
| Jede Monatsmenge | 10 € |
Keine Grundgebühr, kein Mindestvolumen. Amtliche Gebühren kommen 1:1 hinzu.
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Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz