Im Handel taucht die Zwangsstilllegung meist beim Ankauf auf: Das Fahrzeug steht ohne gültige Zulassung auf dem Hof. Diese Seite ordnet die Anlässe nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.
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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was ist eine Zwangsstilllegung?
Das Wort Zwangsstilllegung steht in keiner der beiden Vorschriften. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz spricht von der Außerbetriebsetzung von Amts wegen, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der Beschränkung und Untersagung des Betriebs.
Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe: Nicht der Halter beantragt die Außerbetriebsetzung, sondern die Zulassungsbehörde ordnet sie an oder nimmt sie selbst vor.
Aus welchen Gründen setzt die Behörde ein Fahrzeug außer Betrieb?
Die beiden Vorschriften nennen 6 Anlässe. In 3 davon muss die Behörde handeln, in den übrigen kann sie es.
| Anlass | Rechtsgrundlage | Was die Behörde tut |
|---|---|---|
| Keine Kfz-Haftpflichtversicherung | FZV § 51 Absatz 4 | setzt das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb |
| Kfz-Steuer nicht entrichtet | KraftStG § 14 | zieht die Zulassungsbescheinigung Teil I ein und entstempelt das Kennzeichen |
| Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig | FZV § 5 | kann eine Frist setzen, den Betrieb beschränken oder untersagen |
| Änderung oder Umzug nicht mitgeteilt | FZV § 15 Absatz 1 und 4 | kann den Betrieb bis zur Erfüllung der Pflicht untersagen |
| Halterwechsel nicht mitgeteilt oder nicht umgemeldet | FZV § 15 Absatz 5 | kann die Zulassungsbescheinigung mit 4 Wochen Frist aufbieten |
| Erneute Zulassung im Ausland | FZV § 15 Absatz 7 | setzt das Fahrzeug nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts außer Betrieb |
Läuft das Aufgebot nach § 15 erfolglos ab, endet die Zulassung des Fahrzeuges.
Was passiert bei fehlender Kfz-Haftpflichtversicherung?
Besteht für ein Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen keine Kfz-Haftpflichtversicherung, hat der Halter es unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen. Erfährt die Zulassungsbehörde davon, hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
- Der Versicherer kann der Zulassungsbehörde anzeigen, dass die Versicherung nicht oder nicht mehr besteht.
- Die Anzeige enthält unter anderem das Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
- Die Anzeige unterbleibt, wenn der Behörde die Versicherungsbestätigung einer neuen Kfz-Haftpflichtversicherung zugegangen ist und dies dem Versicherer mitgeteilt wurde.
- Die Behörde teilt dem Versicherer das Datum des Eingangs der Anzeige mit.
Was passiert bei nicht gezahlter Kfz-Steuer?
Ist die Steuer nicht entrichtet, handelt die Zulassungsbehörde auf Antrag der Behörde, die die Kraftfahrzeugsteuer verwaltet.
- Sie zieht die Zulassungsbescheinigung Teil I ein.
- Sie berichtigt ausgestellte Anhängerverzeichnisse.
- Sie entstempelt das amtliche Kennzeichen.
- Die Anordnungen ergehen durch schriftlichen Verwaltungsakt.
Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Für Streitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Was gilt bei Mängeln am Fahrzeug?
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, kann die Zulassungsbehörde dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Ist der Betrieb untersagt, hat der Halter oder Eigentümer das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen oder nachzuweisen, dass die Gründe nicht oder nicht mehr vorliegen. Die Behörde kann dafür ein Gutachten oder die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
Wie läuft die Wiederzulassung danach?
Für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen.
- Bei Wiederzulassung auf denselben Halter mit dem bisherigen Kennzeichen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
- Wäre zwischenzeitlich eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, muss sie vor der Wiederzulassung erfolgen.
- Online ist die Wiederzulassung möglich, wenn das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt war.
Was bedeutet das für Autohaus und Zulassungsdienst?
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung. Autohäuser und Zulassungsdienste reichen Wiederzulassung, Umschreibung und Abmeldung digital ein. Die Wiederzulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
Zevra ist keine Behörde. Über eine Untersagung des Betriebs und ihre Aufhebung entscheidet allein die Zulassungsbehörde.
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- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 5 – Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 16 – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 29 – Internetbasierte Wiederzulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 51 – Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 14 – Außerbetriebsetzung von Amts wegen · Quellenverzeichnis