Viele Pflichten rund um die Zulassung tragen das Wort unverzüglich. Diese Seite zeigt, welche Versäumnisse die Fahrzeug-Zulassungsverordnung als Ordnungswidrigkeit einstuft.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was regelt § 77 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?
§ 77 zählt in 28 Nummern auf, welche Verstöße gegen die Verordnung ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind. Es genügt Fahrlässigkeit: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der genannten Pflichten verstößt.
Einen Betrag nennt § 77 nicht. Die Vorschrift legt nur fest, welches Verhalten ordnungswidrig ist.
Welche Verstöße betreffen Verkauf, Umzug und Halterwechsel?
8 der 28 Nummern knüpfen an die Mitteilungspflichten bei Änderungen an.
| Verstoß | Nummer in § 77 |
|---|---|
| Änderung von Fahrzeug- oder Halterdaten nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt | 13 |
| Halterwechsel vom bisherigen Halter nicht mitgeteilt | 13 |
| Nach Umzug in einen anderen Bezirk nichts beantragt oder Teil I nicht vorgelegt | 14 |
| Erwerber teilt seine Daten nicht mit | 15 |
| Erwerber beantragt keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I | 16 |
| Erwerber legt Teil II nicht zur Umschreibung vor | 17 |
| Erwerber klärt das Kennzeichen nicht | 18 |
| Verwendung als Mietwagen oder zur Personenbeförderung nicht angezeigt | 12 |
| Vollziehbare Anordnung der Behörde missachtet | 6 |
Maßstab ist jeweils die Frist der Pflicht selbst: unverzüglich.
Welche Verstöße betreffen die Inbetriebsetzung?
Ordnungswidrig handelt, wer ein Fahrzeug entgegen der Verordnung in Betrieb setzt – und wer als Halter die Inbetriebsetzung anordnet oder zulässt.
- ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ohne Zulassung in Betrieb setzen,
- ein online zugelassenes Fahrzeug fahren, bevor die übersandten Plakettenträger fest angebracht sind,
- ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen fahren, das nicht vorschriftsmäßig ausgestaltet oder angebracht ist,
- ein Fahrzeug trotz Untersagung des Betriebs in Betrieb setzen lassen.
Welche Verstöße gibt es nach der Online-Zulassung?
Die Verordnung verpflichtet den Halter, einen übersandten Plakettenträger unverzüglich an der vorgegebenen Stelle fest anzubringen. Wer das nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig tut, handelt ordnungswidrig.
Wird ein online zugelassenes Fahrzeug ohne angebrachte Plakettenträger in Betrieb gesetzt, kann die Zulassungsbehörde außerdem die Kennzeichenschilder einziehen – unabhängig von der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit.
Was gilt bei Tageszulassung und fehlender Versicherung?
Bei einer Tageszulassung ist der vorläufige Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen. Wer ihn nicht oder nicht richtig auslegt, handelt ordnungswidrig.
Ordnungswidrig handelt auch, wer ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung oder nach einer Untersagung des Betriebs nicht oder nicht rechtzeitig außer Betrieb setzen lässt.
Wie vermeidet der Handel diese Verstöße?
Die genannten Pflichten tragen dieselbe Frist: unverzüglich. Verstöße entstehen deshalb durch Zeitverzug – nach dem Verkauf, nach dem Umzug, nach dem Eingang der Plakettenträger.
- Halterwechsel am Tag der Übergabe mitteilen oder das Fahrzeug vorher abmelden.
- Plakettenträger sofort nach Eingang anbringen.
- Bei Tageszulassung den vorläufigen Zulassungsnachweis im Fahrzeug auslegen.
Was übernimmt Zevra – und was nicht?
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung. Autohäuser und Zulassungsdienste reichen Umschreibung, Abmeldung und Wiederzulassung digital ein. Die Umschreibung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
Zevra ist keine Behörde und keine Rechtsberatung. Über Ordnungswidrigkeiten entscheidet die zuständige Behörde.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Neuzulassung online: Neuwagen digital zulassen und am selben Tag übergeben
- Umschreibung online: Gebrauchtwagen digital auf den Käufer ummelden
- Wiederzulassung online: abgemeldete Fahrzeuge digital wieder in Betrieb setzen
- Tageszulassung online: Erstzulassung für einen Kalendertag – digital aus dem Autohaus
- Kfz-Abmeldung online: Fahrzeuge digital außer Betrieb setzen – für Händler und Flotten
- Adressänderung nach Umzug: Fahrzeug online ummelden
- Kfz-Zulassung durch den Händler – auch in einem anderen Bundesland
- Zulassung für Gebrauchtwagenhändler: Welche Fahrzeuge gehen online?
- Leasingfahrzeug zulassen: Wer ist Halter – und wo bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II?
- Firmenwagen zulassen: Welche Unterlagen braucht welche Rechtsform?
- Motorrad und Anhänger online zulassen: was für Händler gleich ist – und was anders
- Wohnmobil und Wohnwagen online zulassen: was Händler wissen müssen
- Elektroauto zulassen: Kfz-Steuerbefreiung und E-Kennzeichen
- EU-Fahrzeug importieren und in Deutschland zulassen: was Händler wissen müssen
- Zulassung ohne HU: Was bei abgelaufener Hauptuntersuchung möglich ist
- Namensänderung des Halters: Fahrzeugpapiere ändern lassen
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Verwertungsnachweis: Auto verschrotten und richtig abmelden
- Traktor zulassen: was bei Landmaschinen zulassungsfrei ist
- Auto verkauft: was Verkäufer und Käufer der Behörde mitteilen
- Zwangsstilllegung: wann die Behörde ein Fahrzeug außer Betrieb setzt
- Änderungen am Fahrzeug melden: was unverzüglich mitzuteilen ist
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Preise
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 77 – Ordnungswidrigkeiten · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 – Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 7 – Tageszulassung · Quellenverzeichnis