Umbauten und Nachrüstungen ändern oft Daten, die im Fahrzeugregister stehen. Diese Seite ordnet nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, was der Halter mitteilen muss.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen?
§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zählt 11 Fälle auf. Der Halter teilt sie der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mit.
| Nr. | Änderung |
|---|---|
| 1 | Angaben zum Halter, zum Empfangsbevollmächtigten und zum regelmäßigen Standort |
| 2 | Fahrzeugklasse |
| 3 | Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle |
| 4 | Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit |
| 5 | Verringerung der Höchstgeschwindigkeit, wenn sie fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist |
| 6 | Zulässige Achslasten, Gesamtmasse, Stützlast oder Anhängelast |
| 7 | Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen Personenkraftwagen und Krafträder |
| 8 | Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen |
| 9 | Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf Kfz-Steuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken |
| 10 | Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern |
| 11 | Änderungen, deren Eintragung ein Vermerk nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verlangt |
Welche Papiere sind vorzulegen?
Vorzulegen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Anhängerverzeichnis. Bei Änderungen nach den Nummern 1 bis 3 kommt die Zulassungsbescheinigung Teil II hinzu.
Ändert sich allein die Anschrift, ist Teil II nicht vorzulegen.
Was gilt für alle übrigen Änderungen?
Änderungen anderer Fahrzeug- oder Halterdaten teilt der Halter mit, sobald er mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Kontakt tritt.
Ist der Halter nicht zugleich der Eigentümer, trifft die Pflicht auch den Eigentümer. Sie besteht, bis einer der Verpflichteten die Änderung mitgeteilt hat.
Was passiert, wenn der Halter nicht mitteilt?
Die Zulassungsbehörde kann den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen untersagen, bis die Pflicht erfüllt ist. Der Halter darf die Inbetriebsetzung dann weder anordnen noch zulassen.
Außerdem handelt ordnungswidrig, wer die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
Geht die Zulassung eines geänderten Fahrzeuges online?
Nein. Die Zulassung oder ihre Änderung kann nur elektronisch beantragt werden, wenn keine Änderungen der Fahrzeugdaten im Sinne des § 15 Absatz 1 gegenüber den bisher erfassten Daten erfolgt sind. Bei einer Erstzulassung gilt der Vergleich mit den Daten der Übereinstimmungsbescheinigung.
Ebenso ausgeschlossen ist das Online-Verfahren, wenn für das Fahrzeug eine halterbezogene Ausnahmegenehmigung erteilt ist.
Was bedeutet das für Autohaus und Zulassungsdienst?
Vor dem Anlegen eines Vorgangs lohnt der Abgleich: Stimmen Motor, Massen und Höchstgeschwindigkeit noch mit der Zulassungsbescheinigung überein?
- Stimmen die Daten, läuft der Vorgang digital.
- Sind Daten geändert, führt der Weg zuerst zur Zulassungsbehörde.
- Nach der Eintragung ist der digitale Weg für spätere Vorgänge wieder offen.
Was übernimmt Zevra – und was nicht?
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung. Autohäuser und Zulassungsdienste reichen Zulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung digital ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
Zevra ist keine Behörde. Die Eintragung technischer Änderungen in die Zulassungsbescheinigung wickelt Zevra nicht ab.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Neuzulassung online: Neuwagen digital zulassen und am selben Tag übergeben
- Umschreibung online: Gebrauchtwagen digital auf den Käufer ummelden
- Wiederzulassung online: abgemeldete Fahrzeuge digital wieder in Betrieb setzen
- Tageszulassung online: Erstzulassung für einen Kalendertag – digital aus dem Autohaus
- Kfz-Abmeldung online: Fahrzeuge digital außer Betrieb setzen – für Händler und Flotten
- Adressänderung nach Umzug: Fahrzeug online ummelden
- Kfz-Zulassung durch den Händler – auch in einem anderen Bundesland
- Zulassung für Gebrauchtwagenhändler: Welche Fahrzeuge gehen online?
- Leasingfahrzeug zulassen: Wer ist Halter – und wo bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II?
- Firmenwagen zulassen: Welche Unterlagen braucht welche Rechtsform?
- Motorrad und Anhänger online zulassen: was für Händler gleich ist – und was anders
- Wohnmobil und Wohnwagen online zulassen: was Händler wissen müssen
- Elektroauto zulassen: Kfz-Steuerbefreiung und E-Kennzeichen
- EU-Fahrzeug importieren und in Deutschland zulassen: was Händler wissen müssen
- Zulassung ohne HU: Was bei abgelaufener Hauptuntersuchung möglich ist
- Namensänderung des Halters: Fahrzeugpapiere ändern lassen
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Verwertungsnachweis: Auto verschrotten und richtig abmelden
- Traktor zulassen: was bei Landmaschinen zulassungsfrei ist
- Auto verkauft: was Verkäufer und Käufer der Behörde mitteilen
- Zwangsstilllegung: wann die Behörde ein Fahrzeug außer Betrieb setzt
- Ordnungswidrigkeiten bei der Kfz-Zulassung: was § 77 FZV aufzählt
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Kfz-Werkstätten
- Preise
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 – Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 77 – Ordnungswidrigkeiten · Quellenverzeichnis