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Änderungen am Fahrzeug melden: was unverzüglich mitzuteilen ist

Kurz beantwortet: Änderungen am Fahrzeug melden muss der Halter in 11 Fällen unverzüglich – etwa bei geändertem Hubraum, anderer Kraftstoffart oder höherer Höchstgeschwindigkeit. Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterangaben, Fahrzeugklasse und Motor auch Teil II. Wer nicht mitteilt, riskiert die Untersagung des Betriebs. Online lässt sich ein so geändertes Fahrzeug nicht zulassen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Umbauten und Nachrüstungen ändern oft Daten, die im Fahrzeugregister stehen. Diese Seite ordnet nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, was der Halter mitteilen muss.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Änderungen am Fahrzeug melden: was unverzüglich mitzuteilen ist

Welche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen?

§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zählt 11 Fälle auf. Der Halter teilt sie der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mit.

Welche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen?
Nr.Änderung
1Angaben zum Halter, zum Empfangsbevollmächtigten und zum regelmäßigen Standort
2Fahrzeugklasse
3Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
4Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
5Verringerung der Höchstgeschwindigkeit, wenn sie fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
6Zulässige Achslasten, Gesamtmasse, Stützlast oder Anhängelast
7Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen Personenkraftwagen und Krafträder
8Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
9Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf Kfz-Steuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken
10Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern
11Änderungen, deren Eintragung ein Vermerk nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verlangt

Welche Papiere sind vorzulegen?

Vorzulegen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Anhängerverzeichnis. Bei Änderungen nach den Nummern 1 bis 3 kommt die Zulassungsbescheinigung Teil II hinzu.

Ändert sich allein die Anschrift, ist Teil II nicht vorzulegen.

Was gilt für alle übrigen Änderungen?

Änderungen anderer Fahrzeug- oder Halterdaten teilt der Halter mit, sobald er mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Kontakt tritt.

Ist der Halter nicht zugleich der Eigentümer, trifft die Pflicht auch den Eigentümer. Sie besteht, bis einer der Verpflichteten die Änderung mitgeteilt hat.

Was passiert, wenn der Halter nicht mitteilt?

Die Zulassungsbehörde kann den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen untersagen, bis die Pflicht erfüllt ist. Der Halter darf die Inbetriebsetzung dann weder anordnen noch zulassen.

Außerdem handelt ordnungswidrig, wer die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.

Geht die Zulassung eines geänderten Fahrzeuges online?

Nein. Die Zulassung oder ihre Änderung kann nur elektronisch beantragt werden, wenn keine Änderungen der Fahrzeugdaten im Sinne des § 15 Absatz 1 gegenüber den bisher erfassten Daten erfolgt sind. Bei einer Erstzulassung gilt der Vergleich mit den Daten der Übereinstimmungsbescheinigung.

Ebenso ausgeschlossen ist das Online-Verfahren, wenn für das Fahrzeug eine halterbezogene Ausnahmegenehmigung erteilt ist.

Was bedeutet das für Autohaus und Zulassungsdienst?

Vor dem Anlegen eines Vorgangs lohnt der Abgleich: Stimmen Motor, Massen und Höchstgeschwindigkeit noch mit der Zulassungsbescheinigung überein?

  • Stimmen die Daten, läuft der Vorgang digital.
  • Sind Daten geändert, führt der Weg zuerst zur Zulassungsbehörde.
  • Nach der Eintragung ist der digitale Weg für spätere Vorgänge wieder offen.

Was übernimmt Zevra – und was nicht?

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung. Autohäuser und Zulassungsdienste reichen Zulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung digital ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Zevra ist keine Behörde. Die Eintragung technischer Änderungen in die Zulassungsbescheinigung wickelt Zevra nicht ab.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15 – Mitteilungspflichten bei Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 – Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 77 – Ordnungswidrigkeiten · Quellenverzeichnis

Antworten auf häufige Fragen

Welche Änderungen am Fahrzeug muss ich der Zulassungsbehörde melden?
§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt 11 Fälle, darunter Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart, höhere Höchstgeschwindigkeit sowie Achslasten, Gesamtmasse und Anhängelast.
Wie schnell ist eine Änderung mitzuteilen?
Unverzüglich. Andere als die 11 genannten Änderungen teilt der Halter mit, sobald er mit der Zulassungsbehörde in Kontakt tritt.
Brauche ich für die Änderung die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Bei Änderungen der Halterangaben, der Fahrzeugklasse sowie von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle ja. Bei alleiniger Änderung der Anschrift nicht.
Kann ein umgebautes Fahrzeug online zugelassen werden?
Nein, solange die geänderten Fahrzeugdaten nicht eingetragen sind. Das Online-Verfahren setzt voraus, dass keine Änderungen gegenüber den erfassten Daten erfolgt sind.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung