Wann darf ein Zubehörteil an ein Fahrzeug? Diese Seite fasst § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Handel zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann bekommt ein Fahrzeugteil eine eigene Betriebserlaubnis?
Die Betriebserlaubnis kann gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann.
Worauf kann die Erlaubnis beschränkt sein?
- auf Fahrzeuge bestimmter Art,
- auf Fahrzeuge eines bestimmten Typs,
- auf eine bestimmte Art des Ein- oder Anbaus.
Dürfen die Teile nur so verwendet werden, wird die Betriebserlaubnis entsprechend beschränkt.
Wie läuft die Abnahme ab?
| Frage | Regel |
|---|---|
| Wer nimmt ab? | amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Kraftfahrzeugsachverständiger |
| Was wird bestätigt? | der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau |
| Welche Angaben? | Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
Die Bestätigung erfolgt auf dem Nachweis, den der Fahrer mitführt.
Was gilt für Serienteile?
Der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile bringt auf jedem Teil das vorgeschriebene Typzeichen an. Damit bestätigt er die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ.
Außerdem fügt er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis bei.
Was gilt für Teile ohne genehmigten Typ?
Für sie gilt das Verfahren nach § 21. Das Gutachten wird in den Fahrzeugschein eingetragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug angebaut werden soll.
Unter dem Gutachten trägt die Zulassungsbehörde den Vermerk „Betriebserlaubnis erteilt“ ein.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler zählt beim Zubehör, ob Typzeichen und Abdruck der Erlaubnis vorliegen.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Änderungen am Fahrzeug melden: was unverzüglich mitzuteilen ist
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
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Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 22 – Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis · Quellenverzeichnis