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Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung

Kurz beantwortet: Die Einzelbetriebserlaubnis beantragt der Verfügungsberechtigte, wenn ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ gehört. Mit dem Antrag wird ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Technischen Dienstes vorgelegt. Gutachten und Prüfprotokolle werden 10 Jahre aufbewahrt. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Was gilt für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung? Diese Seite fasst § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Handel zusammen.

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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung

Wann braucht ein Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis?

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, beantragt der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Gehört es zu einem genehmigten Typ, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.

Wer erstellt das Gutachten?

  • ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr,
  • ein Technischer Dienst, der zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannt ist.

Das Gutachten wird mit dem Antrag vorgelegt.

Was muss das Gutachten enthalten?

Was muss das Gutachten enthalten?
BestandteilInhalt
Technische Beschreibungim Umfang, der für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist
Anlagetechnische Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis erteilt werden kann
BescheinigungFahrzeug richtig beschrieben und vorschriftsmäßig
Bei erloschener BetriebserlaubnisDarstellung der Änderungen, die zum Erlöschen geführt haben

Die Genehmigungsbehörde überträgt die Angaben aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung.

Welche Unterlagen gehören zum Antrag?

Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen wird mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt. Ist sie noch nicht vorhanden, wird ihre Ausfertigung nach § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beantragt.

Wie lange werden Gutachten aufbewahrt?

Für die Ergebnisse des Gutachtens müssen Prüfprotokolle vorliegen. Die Aufbewahrungsfrist für Gutachten und Prüfprotokolle beträgt 10 Jahre.

Was bedeutet das für Händler?

Für Händler betrifft das vor allem Importfahrzeuge ohne Typgenehmigung und umgebaute Fahrzeuge.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 21 – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Wer beantragt die Einzelbetriebserlaubnis?
Der Verfügungsberechtigte, bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Wie lange werden Gutachten und Prüfprotokolle aufbewahrt?
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
Braucht der Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II?
Ja, bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Fehlt sie, wird ihre Ausfertigung beantragt.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung