Was gilt für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung? Diese Seite fasst § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Handel zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann braucht ein Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis?
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, beantragt der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Gehört es zu einem genehmigten Typ, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.
Wer erstellt das Gutachten?
- ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr,
- ein Technischer Dienst, der zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannt ist.
Das Gutachten wird mit dem Antrag vorgelegt.
Was muss das Gutachten enthalten?
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Technische Beschreibung | im Umfang, der für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist |
| Anlage | technische Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis erteilt werden kann |
| Bescheinigung | Fahrzeug richtig beschrieben und vorschriftsmäßig |
| Bei erloschener Betriebserlaubnis | Darstellung der Änderungen, die zum Erlöschen geführt haben |
Die Genehmigungsbehörde überträgt die Angaben aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen wird mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt. Ist sie noch nicht vorhanden, wird ihre Ausfertigung nach § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beantragt.
Wie lange werden Gutachten aufbewahrt?
Für die Ergebnisse des Gutachtens müssen Prüfprotokolle vorliegen. Die Aufbewahrungsfrist für Gutachten und Prüfprotokolle beträgt 10 Jahre.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler betrifft das vor allem Importfahrzeuge ohne Typgenehmigung und umgebaute Fahrzeuge.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- EU-Fahrzeug importieren und in Deutschland zulassen: was Händler wissen müssen
- CoC (Übereinstimmungsbescheinigung): der Nachweis bei der Erstzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Ausfertigung, Vorlagepflicht und neue Bescheinigung
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Hersteller & Importeure
- Kfz-Werkstätten
- Importhändler
- Preise
Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 21 – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld