Wann gilt ein Fahrzeug als Oldtimer? Diese Seite fasst § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Voraussetzungen muss ein Oldtimer erfüllen?
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen,
- weitestgehend im Originalzustand,
- in einem guten Erhaltungszustand,
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Begutachtung als Oldtimer.
Wer erstellt das Oldtimergutachten?
Erforderlich ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs.
Die Begutachtung folgt einer im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie. Das Gutachten wird nach dem dort festgelegten Muster ausgefertigt.
Gehört eine Hauptuntersuchung dazu?
Ja. Im Rahmen der Begutachtung wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung durchgeführt.
Das entfällt, wenn mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Wie sieht das Oldtimerkennzeichen aus?
| Merkmal | Regel |
|---|---|
| Aufbau | Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer |
| Zusatz | Kennbuchstabe H hinter der Erkennungsnummer |
| Vermerk | in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II |
Das Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt, wenn das Gutachten vorliegt.
Können Zeiten außerhalb des Straßenverkehrs angerechnet werden?
Im Einzelfall ja. Die Zulassungsbehörde kann Zeiten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen anrechnen, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb war.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler klassischer Fahrzeuge ist das Gutachten die Grundlage für die Zulassung mit H-Kennzeichen.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Preise
Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 23 – Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 – Oldtimerkennzeichen, grüne Kennzeichen und Saisonkennzeichen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 2 – Begriffsbestimmungen · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 10 · FZV-Paragrafen § 2