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Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Kurz beantwortet: Das Oldtimergutachten stuft ein Fahrzeug als Oldtimer ein. Voraussetzungen: Das Fahrzeug kam vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr, entspricht weitestgehend dem Originalzustand und ist gut erhalten. Liegt das Gutachten vor, teilt die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben H zu. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wann gilt ein Fahrzeug als Oldtimer? Diese Seite fasst § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Welche Voraussetzungen muss ein Oldtimer erfüllen?

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen,
  • weitestgehend im Originalzustand,
  • in einem guten Erhaltungszustand,
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Begutachtung als Oldtimer.

Wer erstellt das Oldtimergutachten?

Erforderlich ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs.

Die Begutachtung folgt einer im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie. Das Gutachten wird nach dem dort festgelegten Muster ausgefertigt.

Gehört eine Hauptuntersuchung dazu?

Ja. Im Rahmen der Begutachtung wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung durchgeführt.

Das entfällt, wenn mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

Wie sieht das Oldtimerkennzeichen aus?

Wie sieht das Oldtimerkennzeichen aus?
MerkmalRegel
AufbauUnterscheidungszeichen und Erkennungsnummer
ZusatzKennbuchstabe H hinter der Erkennungsnummer
Vermerkin der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Das Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt, wenn das Gutachten vorliegt.

Können Zeiten außerhalb des Straßenverkehrs angerechnet werden?

Im Einzelfall ja. Die Zulassungsbehörde kann Zeiten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen anrechnen, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb war.

Was bedeutet das für Händler?

Für Händler klassischer Fahrzeuge ist das Gutachten die Grundlage für die Zulassung mit H-Kennzeichen.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 23 – Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 – Oldtimerkennzeichen, grüne Kennzeichen und Saisonkennzeichen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 2 – Begriffsbestimmungen · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 10 · FZV-Paragrafen § 2

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?
Wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und gut erhalten ist.
Wer darf das Oldtimergutachten erstellen?
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur.
Wo steht der Kennbuchstabe H?
Hinter der Erkennungsnummer; die Zulassungsbehörde vermerkt ihn auch in der Zulassungsbescheinigung.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung