Wie hoch muss die Kfz-Haftpflicht mindestens versichert sein? Diese Seite nennt die Beträge aus der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wie hoch sind die Mindestversicherungssummen?
| Schadensart | Mindestbetrag je Schadensfall |
|---|---|
| Personenschäden | 7 500 000 Euro |
| Sachschäden | 1 300 000 Euro |
| reine Vermögensschäden | 50 000 Euro |
Reine Vermögensschäden hängen weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammen.
Um wie viel steigen die Beträge bei Bussen?
- für den 10. und jeden weiteren Platz um 50 000 Euro für Personenschäden und 500 Euro für reine Vermögensschäden,
- vom 81. Platz ab für jeden weiteren Platz um 25 000 Euro für Personenschäden und 250 Euro für reine Vermögensschäden.
Das betrifft Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen ohne den Fahrersitz. Es gilt nicht für Kraftomnibusse, die ausschließlich zu Lehr- und Prüfungszwecken gebraucht werden.
Was gilt für Anhänger?
Für Schäden, die nicht mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zusammenhängen, und für Schäden der Insassen des Anhängers gelten dieselben Mindestbeträge.
Wonach richtet sich die Gruppe des Fahrzeugs?
Zu welcher Gruppe das Fahrzeug gehört, richtet sich nach der Eintragung im Kraftfahrzeug- oder Anhängerbrief.
Wer legt die Beträge fest?
Die Mindesthöhen ergeben sich aus der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz.
Das Bundesministerium der Justiz kann sie durch Rechtsverordnung ändern, etwa um einen hinreichenden Schutz der Geschädigten sicherzustellen.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler belegt die Versicherungsbestätigung, dass eine Haftpflichtversicherung besteht.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Versicherungsbestätigung: Inhalt, Übermittlung und Mitteilungen an den Versicherer
- eVB-Nummer bei der Kfz-Zulassung: der Nachweis der Haftpflicht im digitalen Antrag
- Versicherungskennzeichen: welche Fahrzeuge es brauchen und wie lange es gilt
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Banken & Versicherungen
- Preise
Quellen: Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Anlage (zu § 4 Absatz 2) – Mindestversicherungssummen · Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 4 – Mindestumfang des Versicherungsschutzes · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld