ZEVRA › Wissen › Steuer, Versicherung, Technik und Bußgeld

Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge

Kurz beantwortet: Halterhaftung nach § 7 StVG heißt: Der Halter ersetzt den Schaden, wenn beim Betrieb seines Kraftfahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Bei Personenschäden haftet er bis zu 5 Millionen Euro, bei Sachschäden bis zu 1 Million Euro. Ausgeschlossen ist die Haftung bei höherer Gewalt. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wer haftet, wenn mit einem überlassenen Fahrzeug ein Unfall passiert? Diese Seite fasst § 7, § 12, § 12a, § 17 und § 18 des Straßenverkehrsgesetzes zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge

Wofür haftet der Halter?

Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

Welche Höchstbeträge gelten?

Welche Höchstbeträge gelten?
SchadenHöchstbetrag
Tötung oder Verletzung von Menschen5 Millionen Euro
Personenschäden bei automatisierter oder autonomer Fahrfunktion10 Millionen Euro
Sachbeschädigung1 Million Euro
Sachbeschädigung bei automatisierter oder autonomer Fahrfunktion2 Millionen Euro
Beförderung gefährlicher Güter: Personenschäden oder Schäden an unbeweglichen Sachenje 10 Millionen Euro

Die Beträge gelten jeweils für dasselbe Ereignis. Bei entgeltlicher, geschäftsmäßiger Personenbeförderung kommen ab mehr als 8 verletzten Beförderten 600 000 Euro je weiterer Person hinzu.

Was gilt, wenn jemand das Fahrzeug ohne Wissen des Halters benutzt?

Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, haftet er anstelle des Halters.

Der Halter bleibt daneben verpflichtet, wenn er die Benutzung durch sein Verschulden ermöglicht hat. Hat er das Fahrzeug überlassen oder den Benutzer angestellt, bleibt es bei seiner Haftung.

Haftet auch der Fahrer?

Auch der Führer des Kraftfahrzeugs ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Seine Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht ist.

Wie wird bei mehreren Fahrzeugen verteilt?

Verursachen mehrere Kraftfahrzeuge einen Schaden, hängt der Ausgleich zwischen den Haltern davon ab, wer den Schaden vorwiegend verursacht hat.

Übersteigen die Entschädigungen den Höchstbetrag, werden sie im Verhältnis gekürzt.

Was bedeutet das für Händler?

Für Vermieter und Flotten heißt das: Wer ein Mietfahrzeug überlässt, bleibt als Halter in der Haftung; zu jedem Mietfahrzeug gehört deshalb die Haftpflichtversicherung.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Nächster Schritt für Ihren Betrieb. So setzen Betriebe dieses Thema mit Zevra um: Vermieter & Auto-Abo · Autohäuser · Funktionen · So funktioniert Zevra · Preise ansehen
Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

Weiterlesen

Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 7 – Haftung des Halters, Schwarzfahrt · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 12 – Höchstbeträge · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 12a – Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 17 – Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 18 – Ersatzpflicht des Fahrzeugführers · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Wie hoch ist die Haftung des Halters bei Personenschäden?
Bis zu 5 Millionen Euro für dasselbe Ereignis, bei automatisierter oder autonomer Fahrfunktion bis zu 10 Millionen Euro.
Haftet der Halter bei höherer Gewalt?
Nein. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
Haftet der Halter, wenn er das Fahrzeug überlassen hat?
Ja. Hat der Halter das Fahrzeug überlassen, bleibt er zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung