Wer haftet, wenn mit einem überlassenen Fahrzeug ein Unfall passiert? Diese Seite fasst § 7, § 12, § 12a, § 17 und § 18 des Straßenverkehrsgesetzes zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wofür haftet der Halter?
Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
Welche Höchstbeträge gelten?
| Schaden | Höchstbetrag |
|---|---|
| Tötung oder Verletzung von Menschen | 5 Millionen Euro |
| Personenschäden bei automatisierter oder autonomer Fahrfunktion | 10 Millionen Euro |
| Sachbeschädigung | 1 Million Euro |
| Sachbeschädigung bei automatisierter oder autonomer Fahrfunktion | 2 Millionen Euro |
| Beförderung gefährlicher Güter: Personenschäden oder Schäden an unbeweglichen Sachen | je 10 Millionen Euro |
Die Beträge gelten jeweils für dasselbe Ereignis. Bei entgeltlicher, geschäftsmäßiger Personenbeförderung kommen ab mehr als 8 verletzten Beförderten 600 000 Euro je weiterer Person hinzu.
Was gilt, wenn jemand das Fahrzeug ohne Wissen des Halters benutzt?
Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, haftet er anstelle des Halters.
Der Halter bleibt daneben verpflichtet, wenn er die Benutzung durch sein Verschulden ermöglicht hat. Hat er das Fahrzeug überlassen oder den Benutzer angestellt, bleibt es bei seiner Haftung.
Haftet auch der Fahrer?
Auch der Führer des Kraftfahrzeugs ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Seine Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht ist.
Wie wird bei mehreren Fahrzeugen verteilt?
Verursachen mehrere Kraftfahrzeuge einen Schaden, hängt der Ausgleich zwischen den Haltern davon ab, wer den Schaden vorwiegend verursacht hat.
Übersteigen die Entschädigungen den Höchstbetrag, werden sie im Verhältnis gekürzt.
Was bedeutet das für Händler?
Für Vermieter und Flotten heißt das: Wer ein Mietfahrzeug überlässt, bleibt als Halter in der Haftung; zu jedem Mietfahrzeug gehört deshalb die Haftpflichtversicherung.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
Weiterlesen
- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Carsharing-Fahrzeug: Begriff, Kennzeichnung und Vorrechte beim Parken (Carsharinggesetz)
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Vermieter & Auto-Abo
- Preise
Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 7 – Haftung des Halters, Schwarzfahrt · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 12 – Höchstbeträge · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 12a – Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 17 – Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 18 – Ersatzpflicht des Fahrzeugführers · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld