Was kann der Versicherer zurückfordern, wenn ein Fahrzeug anders verwendet wird als vereinbart? Diese Seite fasst § 2 bis § 7 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche aus dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs.
Gedeckt sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden; mitversichert sind Schäden durch einen verbundenen Anhänger.
Welche Obliegenheiten betreffen die Verwendung?
- das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden
- das Fahrzeug nicht unberechtigt gebrauchen zu lassen
- das Fahrzeug nicht benutzen zu lassen, wenn der Fahrer die vorgeschriebene Fahrerlaubnis nicht hat
- das Fahrzeug nicht führen zu lassen, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht sicher fahren kann
Im Zulassungsantrag ist die Verwendung zur Vermietung an Selbstfahrer anzugeben.
Wie hoch ist der Regress höchstens?
| Fall | Höchstbetrag |
|---|---|
| Obliegenheit vor dem Versicherungsfall verletzt oder Gefahrerhöhung | höchstens je 5 000 Euro |
| Obliegenheit nach dem Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt | höchstens 2 500 Euro |
| besonders schwerwiegende vorsätzliche Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflicht | höchstens 5 000 Euro |
Die Grenze gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.
Wann trifft ein Verstoß des Fahrers den Halter?
Gegenüber Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer wird der Versicherer nur frei, wenn diese die Obliegenheit selbst verletzt oder die Verletzung schuldhaft ermöglicht haben.
Das betrifft den unberechtigten Gebrauch, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren unter Alkohol.
Wann entfällt die Begrenzung?
Wird die Obliegenheit verletzt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit in Höhe dieses Vorteils unbeschränkt.
Hatte eine grob fahrlässige Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistung, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Was bedeutet das für Händler?
Für Vermieter heißt das: Ein Mietfahrzeug für Selbstfahrer wird mit dieser Verwendung zugelassen; für jedes Mietfahrzeug zählt der im Versicherungsvertrag angegebene Zweck.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
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- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
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- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
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- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
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- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Vermieter & Auto-Abo
- Preise
Quellen: Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) § 2 – Umfang der Versicherung · Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) § 5 – Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall · Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) § 6 – Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall · Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) § 7 – Unbeschränkte Leistungsfreiheit · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 6 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld