Was riskiert ein Halter, der sein Fahrzeug einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis überlässt? Diese Seite fasst § 21 des Straßenverkehrsgesetzes zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was verbietet § 21 StVG dem Halter?
Bestraft wird, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.
Dasselbe gilt, wenn dem Fahrer das Führen nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes verboten ist.
Welche Strafen nennt das Gesetz?
| Fall | Strafe |
|---|---|
| vorsätzliche Tat des Fahrers oder des Halters | Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe |
| fahrlässige Tat | Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen |
| Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt | Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen |
Der dritte Fall gilt für Fahrer und Halter, vorsätzlich wie fahrlässig.
Wann kann das Fahrzeug eingezogen werden?
- Dem Fahrer war die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen verboten.
- Gegen den Fahrer war eine Sperre nach § 69a des Strafgesetzbuchs angeordnet.
- Der Täter wurde in den letzten 3 Jahren schon einmal wegen einer solchen Tat verurteilt.
Die Einziehung ist auch beim Halter möglich, der das Führen angeordnet oder zugelassen hat.
Was folgt für die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Als Obliegenheit kann vereinbart werden, das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
Bei einer Verletzung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf höchstens je 5 000 Euro beschränkt.
Welche Verantwortung trägt der Halter außerdem?
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist.
Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist.
Was bedeutet das für Händler?
Für Vermieter und Flotten heißt das: Wer ein Mietfahrzeug als Halter überlässt, lässt das Führen zu; für jedes Mietfahrzeug muss der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis haben.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Carsharing-Fahrzeug: Begriff, Kennzeichnung und Vorrechte beim Parken (Carsharinggesetz)
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
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- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
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- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
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- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Vermieter & Auto-Abo
- Preise
Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 – Fahren ohne Fahrerlaubnis · Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) § 5 – Obliegenheiten · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld