Wo lässt sich ein Altfahrzeug zurückgeben, das nur noch verwertet wird? Diese Seite fasst § 3, § 4 und § 5 der Altfahrzeug-Verordnung zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wer muss ein Altfahrzeug zurücknehmen?
Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen.
Die Rücknahme ist unentgeltlich ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder an einen anerkannten Demontagebetrieb, den der Hersteller dafür bestimmt hat.
Welche Werte nennt die Verordnung?
| Regel | Wert |
|---|---|
| Entfernung zwischen Wohnsitz und Rücknahmestelle | höchstens 50 Kilometer |
| Wiederverwendung und Verwertung | mindestens 95 Gewichtsprozent |
| Wiederverwendung und stoffliche Verwertung | mindestens 85 Gewichtsprozent |
| Bescheinigung für anerkannte Betriebe | längstens 18 Monate gültig |
Die Quoten beziehen sich auf das durchschnittliche Fahrzeugleergewicht aller pro Jahr überlassenen Altfahrzeuge.
Welche Ausnahmen nennt § 3 Absatz 4?
- Das Altfahrzeug ist nicht in der Europäischen Union zugelassen oder war dort nicht zuletzt zugelassen.
- Es war vor der Stilllegung weniger als 1 Monat in der Europäischen Union zugelassen.
- Wesentliche Bauteile fehlen, etwa Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte.
- Dem Altfahrzeug wurden Abfälle hinzugefügt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein vergleichbares Dokument wird nicht übergeben.
Wem darf das Altfahrzeug überlassen werden?
Das Fahrzeug darf nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden.
Den Verwertungsnachweis stellen nur Betreiber anerkannter Demontagebetriebe aus.
Welche Betriebe dürfen Altfahrzeuge annehmen?
Betreiber von Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetrieben und Schredderanlagen dürfen Altfahrzeuge nur annehmen oder behandeln, wenn ihr Betrieb anerkannt ist.
Ein Sachverständiger bescheinigt die Einhaltung der Anforderungen. Bei Annahmestellen und Rücknahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind, bescheinigt die zuständige Kraftfahrzeug-Innung.
Was bedeutet das für Händler?
Für Verwertungsbetriebe, Werkstätten und Händler heißt das: Mit dem Verwertungsnachweis wird das Altfahrzeug anschließend außer Betrieb gesetzt.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 3 – Rücknahmepflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 4 – Überlassungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 5 – Entsorgungspflichten · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld