Unfallwagen und Altfahrzeuge enden im Handel oft beim Verwerter. Alle Angaben stammen aus § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Für welche Fahrzeuge gilt der Verwertungsnachweis?
| Fahrzeugklasse | Beispiel |
|---|---|
| M1 | Personenkraftwagen |
| N1 | leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t |
| L5e | dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einer anerkannten Stelle nach der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen wurde.
Was muss der Halter nach der Verwertung tun?
- das Fahrzeug unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen
- den Verwertungsnachweis nach dem Muster der Anlage 9 vorlegen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II unverzüglich nach der Verwertung übergeben
Die Zulassungsbehörde prüft die Angaben im Verwertungsnachweis und gibt ihn zurück; die Zulassungsbescheinigungen zieht sie ein und vernichtet sie.
Was gilt bei Verwertung im EU-Ausland?
Verbleibt das Fahrzeug zur Entsorgung in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat, gilt dasselbe. An die Stelle des deutschen Nachweises tritt der nach der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge ausgestellte Verwertungsnachweis.
Was passiert, wenn der Nachweis nicht vorgelegt wird?
Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seinen Pflichten nicht nach, bietet die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von 4 Wochen zur Vorlage auf. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs.
Was kostet die Abmeldung amtlich?
Die Außerbetriebsetzung kostet nach der Gebührenordnung 15,90 Euro am Schalter und 2,10 Euro internetbasiert.
Was bedeutet das für das Autohaus?
Im Zevra-Händlerportal geben Sie bei der Abmeldung die Betriebsnummer des Verwerters und das Ausstellungsdatum des Verwertungsnachweises an.
Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 17 – Verwertungsnachweis · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 16 – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) – Anlage, Gebührennummer 224