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Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)

Kurz beantwortet: Wer ein Auto abmelden lässt, erklärt der Zulassungsbehörde, ob das Fahrzeug als Abfall zu entsorgen ist. Wird es innerhalb von 7 Jahren verwertet, sind Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu übergeben. Ein verwertetes Altfahrzeug wird nicht wieder zugelassen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Was muss bei der Außerbetriebsetzung erklärt werden, wenn ein Fahrzeug später verschrottet wird? Diese Seite fasst § 17 Absatz 4 bis 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)

Was ist bei der Abmeldung zu erklären?

Beim Antrag auf Außerbetriebsetzung erklärt der Halter oder Eigentümer gegenüber der Zulassungsbehörde, ob das Fahrzeug als Abfall zu entsorgen ist.

Die Erklärung gehört zu jedem Antrag auf Außerbetriebsetzung.

Was gilt, wenn das Fahrzeug später verwertet wird?

Wird das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung der Verwertung zugeführt, ohne zuvor im Ausland wieder zugelassen worden zu sein, ist der Verwertungsnachweis zu übergeben.

Der bisherige Halter und der Eigentümer übergeben außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II unverzüglich nach der Verwertung.

Welcher Nachweis gilt je nach Verbleib?

Welcher Nachweis gilt je nach Verbleib?
VerbleibPflicht
Verwertung in DeutschlandVerwertungsnachweis nach dem Muster der Anlage 9
Entsorgung in einem anderen Mitgliedstaat oder VertragsstaatVerwertungsnachweis nach der Richtlinie 2000/53/EG
Entsorgung in einem DrittstaatErklärung gegenüber der Zulassungsbehörde und Außerbetriebsetzung

In allen Fällen zieht die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ein und vernichtet sie.

Wann lehnt die Behörde eine Wiederzulassung ab?

  • Das Fahrzeug wurde einer anerkannten Stelle nach der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen.
  • Das Fahrzeug wurde in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Altfahrzeug behandelt.

Abgelehnt werden dann Zulassung, Wiederzulassung und die Zuteilung eines Kennzeichens, sobald die Behörde davon Kenntnis hat.

Was passiert, wenn die Papiere nicht abgegeben werden?

Kommt der bisherige Halter seinen Pflichten bei der Verwertung nicht nach, bietet die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von 4 Wochen zur Vorlage auf.

Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs.

Was bedeutet das für Händler?

Für Verwertungsbetriebe und Händler heißt das: Bei einem Altfahrzeug gehört die Erklärung zur Entsorgung in den Antrag; der Verwertungsnachweis folgt nach der Verwertung.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 17 – Verwertungsnachweis · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 4 – Überlassungspflichten · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 17 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Muss ich bei der Abmeldung angeben, ob das Auto verschrottet wird?
Ja. Der Halter oder Eigentümer erklärt, ob das Fahrzeug als Abfall zu entsorgen ist.
Wie lange nach der Abmeldung ist der Verwertungsnachweis vorzulegen?
Wenn das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung verwertet wird.
Kann ein verschrottetes Auto wieder zugelassen werden?
Nein. Die Zulassungsbehörde lehnt ab, sobald sie von der Überlassung zur Verwertung Kenntnis hat.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung