Was muss bei der Außerbetriebsetzung erklärt werden, wenn ein Fahrzeug später verschrottet wird? Diese Seite fasst § 17 Absatz 4 bis 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusammen.
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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was ist bei der Abmeldung zu erklären?
Beim Antrag auf Außerbetriebsetzung erklärt der Halter oder Eigentümer gegenüber der Zulassungsbehörde, ob das Fahrzeug als Abfall zu entsorgen ist.
Die Erklärung gehört zu jedem Antrag auf Außerbetriebsetzung.
Was gilt, wenn das Fahrzeug später verwertet wird?
Wird das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung der Verwertung zugeführt, ohne zuvor im Ausland wieder zugelassen worden zu sein, ist der Verwertungsnachweis zu übergeben.
Der bisherige Halter und der Eigentümer übergeben außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II unverzüglich nach der Verwertung.
Welcher Nachweis gilt je nach Verbleib?
| Verbleib | Pflicht |
|---|---|
| Verwertung in Deutschland | Verwertungsnachweis nach dem Muster der Anlage 9 |
| Entsorgung in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat | Verwertungsnachweis nach der Richtlinie 2000/53/EG |
| Entsorgung in einem Drittstaat | Erklärung gegenüber der Zulassungsbehörde und Außerbetriebsetzung |
In allen Fällen zieht die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ein und vernichtet sie.
Wann lehnt die Behörde eine Wiederzulassung ab?
- Das Fahrzeug wurde einer anerkannten Stelle nach der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen.
- Das Fahrzeug wurde in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Altfahrzeug behandelt.
Abgelehnt werden dann Zulassung, Wiederzulassung und die Zuteilung eines Kennzeichens, sobald die Behörde davon Kenntnis hat.
Was passiert, wenn die Papiere nicht abgegeben werden?
Kommt der bisherige Halter seinen Pflichten bei der Verwertung nicht nach, bietet die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von 4 Wochen zur Vorlage auf.
Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das für Händler?
Für Verwertungsbetriebe und Händler heißt das: Bei einem Altfahrzeug gehört die Erklärung zur Entsorgung in den Antrag; der Verwertungsnachweis folgt nach der Verwertung.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
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- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 17 – Verwertungsnachweis · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 4 – Überlassungspflichten · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 17 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld