Welche Verstöße bei der Verwertung von Altfahrzeugen kosten Geld? Diese Seite fasst § 11 der Altfahrzeug-Verordnung und § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wie hoch ist das Bußgeld?
| Gruppe | Geldbuße |
|---|---|
| Verstöße nach § 11 Absatz 1 | bis zu 100 000 Euro |
| Verstöße nach § 11 Absatz 2 | bis zu 10 000 Euro |
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig verstößt.
Welche Verstöße fallen unter die höhere Geldbuße?
- ein Fahrzeug einer nicht anerkannten Stelle überlassen
- als Hersteller ein Altfahrzeug nicht zurücknehmen
- als Annahmestelle ein Altfahrzeug behandeln
- Batterien oder Betriebsflüssigkeiten nicht rechtzeitig entnehmen
- ohne Anerkennung Altfahrzeuge oder Restkarossen annehmen
Auch das Inverkehrbringen von Bauteilen mit Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertigem Chrom gehört dazu.
Welche Verstöße fallen unter die niedrigere Geldbuße?
- die Überlassung nicht oder nicht rechtzeitig durch einen Verwertungsnachweis bescheinigen
- einen Verwertungsnachweis ohne Anerkennung ausstellen
- eine nicht anerkannte Annahmestelle mit der Aushändigung beauftragen
- die Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorlegen
Dasselbe gilt für Sachverständige, die eine Bescheinigung ohne Befugnis erteilen.
Wen trifft die Überlassungspflicht?
Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, überlässt es nur einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb.
Die Pflicht gilt für jeden, der sich eines Fahrzeugs entledigt.
Welche Stoffverbote gelten für Bauteile?
Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten.
Ausnahmen nennt Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG.
Was bedeutet das für Händler?
Für Verwertungsbetriebe und Händler heißt das: Ein Altfahrzeug geht nur an eine anerkannte Stelle, und der Verwertungsnachweis wird unverzüglich ausgestellt.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Verwertungsnachweis: Auto verschrotten und richtig abmelden
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
Weiterlesen
- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Carsharing-Fahrzeug: Begriff, Kennzeichnung und Vorrechte beim Parken (Carsharinggesetz)
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Autoverwerter
- Preise
Quellen: Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 11 – Ordnungswidrigkeiten · Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 69 – Bußgeldvorschriften · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 4 – Überlassungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 8 – Abfallvermeidung · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld