Wann darf ein Betrieb Altfahrzeuge annehmen und Verwertungsnachweise ausstellen? Diese Seite fasst § 2, § 5, § 6 und § 7 der Altfahrzeug-Verordnung und ihren Anhang zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann gilt ein Betrieb als anerkannt?
- Der Betrieb verfügt über die Bescheinigung eines Sachverständigen.
- Der Betrieb ist Entsorgungsfachbetrieb und die Prüfung ist im Überwachungszertifikat ausgewiesen.
Das gilt für Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetriebe und Schredderanlagen.
Welche Fristen nennt die Verordnung?
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Geltung der Bescheinigung | längstens 18 Monate |
| Prüfung und Kontrolle durch den Sachverständigen | mindestens jährlich |
| Nachfrist vor dem Entzug der Bescheinigung | höchstens 3 Monate |
| Mitteilung des Prüftermins an die Behörde | mindestens 14 Tage vorher |
Entzieht der Sachverständige die Bescheinigung, teilt er das unverzüglich der Überwachungsbehörde mit.
Wer darf die Bescheinigung erteilen?
Die Bescheinigung erteilen öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 der Gewerbeordnung und zugelassene Umweltgutachter.
Bei Annahmestellen und Rücknahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind, bescheinigt die zuständige Kraftfahrzeug-Innung.
Was verlangt der Anhang vom Demontagebetrieb?
- Batterien werden nach der Anlieferung unverzüglich entnommen.
- Kraftstoff, Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Kältemittel und Öle werden entfernt und getrennt gesammelt.
- Ohne besondere Sicherung dürfen höchstens 3 vorbehandelte Altfahrzeuge übereinander gestapelt werden.
- Im Jahresmittel werden mindestens 10 Gewichtsprozent der Bauteile und Materialien ausgebaut und wiederverwendet oder stofflich verwertet.
Der Betreiber führt ein Betriebstagebuch und erstellt ein Betriebshandbuch.
Was muss der Betrieb der Behörde vorlegen?
Der Betreiber legt die gültige Bescheinigung mit Prüfbericht und seine Betriebsnummer unverzüglich der Überwachungsbehörde vor.
Eine gemeinsame Stelle der Länder veröffentlicht Listen der anerkannten Demontagebetriebe.
Was bedeutet das für Händler?
Für Verwertungsbetriebe heißt das: Nur ein anerkannter Demontagebetrieb stellt den Verwertungsnachweis aus, mit dem ein Altfahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Carsharing-Fahrzeug: Begriff, Kennzeichnung und Vorrechte beim Parken (Carsharinggesetz)
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Autoverwerter
- Preise
Quellen: Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 2 – Begriffsbestimmungen · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 5 – Entsorgungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 6 – Sachverständige · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 7 – Mitteilungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Anhang – Anforderungen an Betriebe · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld