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Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen

Kurz beantwortet: Einen Demontagebetrieb anerkennen heißt: Ein Sachverständiger bescheinigt, dass der Betrieb die Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung erfüllt. Die Bescheinigung gilt längstens 18 Monate und wird mindestens jährlich überprüft. Ohne Anerkennung darf der Betrieb keine Altfahrzeuge annehmen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wann darf ein Betrieb Altfahrzeuge annehmen und Verwertungsnachweise ausstellen? Diese Seite fasst § 2, § 5, § 6 und § 7 der Altfahrzeug-Verordnung und ihren Anhang zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen

Wann gilt ein Betrieb als anerkannt?

  • Der Betrieb verfügt über die Bescheinigung eines Sachverständigen.
  • Der Betrieb ist Entsorgungsfachbetrieb und die Prüfung ist im Überwachungszertifikat ausgewiesen.

Das gilt für Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetriebe und Schredderanlagen.

Welche Fristen nennt die Verordnung?

Welche Fristen nennt die Verordnung?
VorgangFrist
Geltung der Bescheinigunglängstens 18 Monate
Prüfung und Kontrolle durch den Sachverständigenmindestens jährlich
Nachfrist vor dem Entzug der Bescheinigunghöchstens 3 Monate
Mitteilung des Prüftermins an die Behördemindestens 14 Tage vorher

Entzieht der Sachverständige die Bescheinigung, teilt er das unverzüglich der Überwachungsbehörde mit.

Wer darf die Bescheinigung erteilen?

Die Bescheinigung erteilen öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 der Gewerbeordnung und zugelassene Umweltgutachter.

Bei Annahmestellen und Rücknahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind, bescheinigt die zuständige Kraftfahrzeug-Innung.

Was verlangt der Anhang vom Demontagebetrieb?

  • Batterien werden nach der Anlieferung unverzüglich entnommen.
  • Kraftstoff, Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Kältemittel und Öle werden entfernt und getrennt gesammelt.
  • Ohne besondere Sicherung dürfen höchstens 3 vorbehandelte Altfahrzeuge übereinander gestapelt werden.
  • Im Jahresmittel werden mindestens 10 Gewichtsprozent der Bauteile und Materialien ausgebaut und wiederverwendet oder stofflich verwertet.

Der Betreiber führt ein Betriebstagebuch und erstellt ein Betriebshandbuch.

Was muss der Betrieb der Behörde vorlegen?

Der Betreiber legt die gültige Bescheinigung mit Prüfbericht und seine Betriebsnummer unverzüglich der Überwachungsbehörde vor.

Eine gemeinsame Stelle der Länder veröffentlicht Listen der anerkannten Demontagebetriebe.

Was bedeutet das für Händler?

Für Verwertungsbetriebe heißt das: Nur ein anerkannter Demontagebetrieb stellt den Verwertungsnachweis aus, mit dem ein Altfahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 2 – Begriffsbestimmungen · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 5 – Entsorgungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 6 – Sachverständige · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 7 – Mitteilungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Anhang – Anforderungen an Betriebe · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Wie lange gilt die Anerkennung eines Demontagebetriebs?
Die Bescheinigung gilt längstens 18 Monate und wird mindestens jährlich überprüft.
Wer bescheinigt die Anforderungen?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger oder ein zugelassener Umweltgutachter, bei Kfz-Werkstätten als Annahmestelle die Kraftfahrzeug-Innung.
Darf eine Annahmestelle Altfahrzeuge zerlegen?
Nein. Annahmestellen dürfen Altfahrzeuge nicht behandeln, insbesondere nicht trockenlegen und demontieren.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung