Wer zahlt, wenn ein Fahrzeug bei Schnee ohne geeignete Reifen fährt? Diese Seite fasst § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und den Bußgeldkatalog zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse ausgerüstet sind.
Ein festes Datum nennt die Vorschrift nicht.
Welche Reifen genügen?
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse verbessern durch Profil, Mischung oder Bauart die Fahreigenschaften bei Schnee.
Sie sind mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UNECE-Regelung Nr. 117.
Welches Bußgeld sieht der Katalog vor?
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Fahren ohne geeignete Bereifung | 60 Euro |
| Fahren ohne geeignete Bereifung mit Behinderung | 80 Euro |
| als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 Euro |
Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog.
Welche Fahrzeuge sind ausgenommen?
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- einspurige Kraftfahrzeuge
- Stapler
- motorisierte Krankenfahrstühle
Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 genügen solche Reifen an den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen.
Was gilt für ausgenommene Fahrzeuge bei Glätte?
Der Fahrer prüft vor jeder Fahrt, ob sie erforderlich ist, weil das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
Er fährt nicht schneller als 50 km/h und hält als Abstand in Metern mindestens die Hälfte des Tachowerts ein.
Was bedeutet das für Händler?
Für Vermieter und Flotten heißt das: Auch der Halter begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Mietfahrzeug ohne geeignete Reifen fährt; jedes Mietfahrzeug braucht bei Glätte Reifen mit Alpine-Symbol.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
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- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
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- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
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- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
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- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
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- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Vermieter & Auto-Abo
- Preise
Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 – Bereifung und Laufflächen · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge · Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Anlage – Bußgeldkatalog · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld