Was kosten Verstöße gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung? Diese Seite nennt die Regelsätze aus der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was kosten Verstöße bei Zulassung und Kennzeichen?
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb gesetzt | 70 Euro |
| außerhalb des Betriebszeitraums des Saisonkennzeichens oder nach dem Ablaufdatum des Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichens in Betrieb gesetzt | 50 Euro |
| Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht | 10 Euro |
| vorgeschriebenes Kennzeichen fehlt | 60 Euro |
| Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen | 65 Euro |
Was kosten Verstöße bei Papieren und Mitteilungen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt: 10 Euro,
- Mitteilungspflicht bei Änderungen, Wohnsitzwechsel, Veräußerung oder Erwerb verletzt: 15 Euro,
- Fahrzeug nicht oder nicht ordnungsgemäß außer Betrieb setzen lassen: 15 Euro,
- Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten nicht beachtet: 40 Euro.
Die Mitteilungspflicht betrifft Halter, Veräußerer und Erwerber.
Was gilt bei roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen?
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Eintragung ins Fahrzeugscheinheft versäumt oder rotes Kennzeichen nicht zurückgegeben | 10 Euro |
| Kurzzeitkennzeichen oder Oldtimerkennzeichen für unzulässige Fahrten oder an einem anderen Fahrzeug verwendet | 50 Euro |
| Aufzeichnungen über Fahrten mit rotem Kennzeichen nicht gefertigt, aufbewahrt oder ausgehändigt | 25 Euro |
| Fahrzeugscheinheft nicht mitgeführt | 10 Euro |
| Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen nicht mitgeführt | 20 Euro |
Was kostet ein Verstoß bei der internetbasierten Zulassung?
Wer als Halter einen Plakettenträger nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß anbringt, zahlt 40 Euro. Wird der Plakettenträger auf einem Kennzeichenschild mit einem anderen Kennzeichen angebracht, sind es 65 Euro.
Ein Fahrzeug ohne die übersandten Plakettenträger in Betrieb zu setzen kostet 70 Euro.
Was bedeutet Regelsatz?
Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und in diesem Abschnitt von fahrlässiger Begehung aus.
Bei einem Regelsatz von bis zu 55 Euro wird ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler lohnt der Blick vor allem auf rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Ordnungswidrigkeiten bei der Kfz-Zulassung: was § 77 FZV aufzählt
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Rotes Kennzeichen 06: erlaubte Fahrten, Fahrzeugscheinheft und Rückgabe
- Kurzzeitkennzeichen oder rotes Kennzeichen: Was Händler für Probe- und Überführungsfahrten brauchen
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
Weiterlesen
- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Preise
Quellen: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Anlage – Bußgeldkatalog, Abschnitt Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) § 1 – Bußgeldkatalog · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 77 – Ordnungswidrigkeiten · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 77 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld