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Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG

Kurz beantwortet: Wer Kennzeichen herstellen, vertreiben oder ausgeben will, zeigt dies vorher der Zulassungsbehörde an. Über Herstellung, Vertrieb und Ausgabe sind Einzelnachweise zu führen. Ohne vorherige Anzeige droht Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Was gilt für Schilderpräger und Ausgabestellen? Diese Seite fasst § 6b und § 22a des Straßenverkehrsgesetzes zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG

Wer muss die Herstellung von Kennzeichen anzeigen?

Wer Kennzeichen für Fahrzeuge herstellen, vertreiben oder ausgeben will, zeigt dies der Zulassungsbehörde vorher an.

Welche Nachweise sind zu führen?

  • Einzelnachweise führen,
  • Einzelnachweise aufbewahren,
  • Einzelnachweise zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Die Nachweise betreffen Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen.

Wann wird die Tätigkeit untersagt?

Wann wird die Tätigkeit untersagt?
GrundFolge
Herstellung, Vertrieb oder Ausgabe ohne vorherige Anzeigeist zu untersagen
Tatsachen ergeben die Unzuverlässigkeit des Verantwortlichen oder der beauftragten Personenkann untersagt werden
Verstoß gegen die Vorschriften über die Nachweisekann untersagt werden

Welche Strafe droht ohne Anzeige?

Wer Kennzeichen ohne vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde herstellt, vertreibt oder ausgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was bedeutet das für Händler?

Wer als Händler oder Zulassungsdienst Kennzeichen ausgibt, fällt unter diese Anzeigepflicht.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6b – Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen · Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 22a – Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Muss ein Schilderpräger seine Tätigkeit anzeigen?
Ja. Wer Kennzeichen herstellen, vertreiben oder ausgeben will, zeigt dies vorher der Zulassungsbehörde an.
Was passiert ohne Anzeige?
Die Tätigkeit ist zu untersagen; außerdem droht Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.
Müssen Nachweise aufbewahrt werden?
Ja. Einzelnachweise sind zu führen, aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung