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Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)

Kurz beantwortet: Die Halterhaftung beim Parkverstoß bedeutet: Kann der Fahrer nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden, werden dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das gilt auch, wenn die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Gegen die Kostenentscheidung ist innerhalb von 2 Wochen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wer zahlt, wenn nach einem Parkverstoß niemand als Fahrer feststeht? Diese Seite fasst § 25a des Straßenverkehrsgesetzes zusammen.

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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)

Wann trägt der Halter die Kosten?

  • Es läuft ein Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
  • Der Führer des Kraftfahrzeugs kann nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden.
  • Oder seine Ermittlung würde einen unangemessenen Aufwand erfordern.

Dann werden dem Halter oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Er trägt auch seine eigenen Auslagen.

Gilt das auch für Anhänger?

Ja. Entsprechendes gilt für den Halter eines Kraftfahrzeuganhängers, wenn mit dem Anhänger ein Halt- oder Parkverstoß begangen wurde, ohne dass er an ein Kraftfahrzeug angehängt war.

Wann wird von der Kostenentscheidung abgesehen?

Von der Entscheidung wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

Wie läuft das Verfahren ab?

Wie läuft das Verfahren ab?
SchrittRegel
AnhörungVor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.
ZeitpunktDie Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt.
RechtsbehelfAntrag auf gerichtliche Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung
Entscheidung des GerichtsDie Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.

Trägt der Halter damit auch das Bußgeld?

§ 25a regelt die Kosten des Verfahrens und die Auslagen. Die Vorschrift betrifft nur Halt- und Parkverstöße.

Was bedeutet das für Händler?

Für Vermieter, Flotten und Händler mit Vorführwagen heißt das: Ohne dokumentierten Fahrer bleiben die Verfahrenskosten beim Halter.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 25a – Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31a – Fahrtenbuch · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Wer zahlt, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird?
Der Halter oder sein Beauftragter trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Wie lange kann man sich gegen die Kostenentscheidung wehren?
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden.
Gilt die Regel für alle Verkehrsverstöße?
Nein. § 25a betrifft Halt- und Parkverstöße.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung