Wer zahlt, wenn nach einem Parkverstoß niemand als Fahrer feststeht? Diese Seite fasst § 25a des Straßenverkehrsgesetzes zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann trägt der Halter die Kosten?
- Es läuft ein Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
- Der Führer des Kraftfahrzeugs kann nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden.
- Oder seine Ermittlung würde einen unangemessenen Aufwand erfordern.
Dann werden dem Halter oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Er trägt auch seine eigenen Auslagen.
Gilt das auch für Anhänger?
Ja. Entsprechendes gilt für den Halter eines Kraftfahrzeuganhängers, wenn mit dem Anhänger ein Halt- oder Parkverstoß begangen wurde, ohne dass er an ein Kraftfahrzeug angehängt war.
Wann wird von der Kostenentscheidung abgesehen?
Von der Entscheidung wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
Wie läuft das Verfahren ab?
| Schritt | Regel |
|---|---|
| Anhörung | Vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen. |
| Zeitpunkt | Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt. |
| Rechtsbehelf | Antrag auf gerichtliche Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung |
| Entscheidung des Gerichts | Die Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar. |
Trägt der Halter damit auch das Bußgeld?
§ 25a regelt die Kosten des Verfahrens und die Auslagen. Die Vorschrift betrifft nur Halt- und Parkverstöße.
Was bedeutet das für Händler?
Für Vermieter, Flotten und Händler mit Vorführwagen heißt das: Ohne dokumentierten Fahrer bleiben die Verfahrenskosten beim Halter.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
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- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
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Quellen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 25a – Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31a – Fahrtenbuch · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld