Was unterscheidet ein Carsharingfahrzeug rechtlich von einem Mietwagen? Diese Seite fasst § 2 bis § 5 des Carsharinggesetzes zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was ist ein Carsharingfahrzeug?
Ein Carsharingfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das einer unbestimmten Anzahl von Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung angeboten wird.
Der Zeit- oder Kilometertarif schließt die Energiekosten ein. Das Fahrzeug kann selbstständig reserviert und genutzt werden.
Welche Angebotsmodelle kennt das Gesetz?
| Modell | Merkmal |
|---|---|
| stationsunabhängig | Nutzung beginnt und endet ohne vorab festgelegte Abhol- und Rückgabestellen |
| stationsbasiert | vorab reservierbare Fahrzeuge und örtlich festgelegte Abhol- oder Rückgabestellen |
| Mischform | ein Anbieter kann beide Modelle kombinieren |
Carsharinganbieter ist ein Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform.
Welche Vorrechte sind möglich?
- Vorrechte für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
- Vorrechte beim Erheben von Gebühren für dieses Parken.
- Ermäßigungen oder Befreiungen von der Gebührenpflicht.
Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Warum ist die Kennzeichnung Voraussetzung?
Vorrechte dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung als Carsharingfahrzeug versehen sind.
Für das Erteilen der Kennzeichnung werden Gebühren und Auslagen erhoben.
Wie werden Stellflächen für stationsbasiertes Carsharing vergeben?
Die zuständige Behörde kann geeignete Flächen an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen bestimmen. Sie vergibt sie in einem diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren für längstens 8 Jahre.
Erfüllen mehrere Anbieter die Anforderungen, entscheidet das Los. Unzuverlässig ist ein Anbieter, der wiederholt in schwerwiegender Weise gegen Pflichten aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verstoßen hat.
Was bedeutet das für Händler?
Für Vermieter und Flotten mit Carsharing-Angebot heißt das: Die Fahrzeuge werden wie andere Kraftfahrzeuge zugelassen, die Vorrechte hängen an der Kennzeichnung.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Firmenwagen zulassen: Welche Unterlagen braucht welche Rechtsform?
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Vermieter & Auto-Abo
- Preise
Quellen: Carsharinggesetz (CsgG) § 2 – Begriffsbestimmungen · Carsharinggesetz (CsgG) § 3 – Bevorrechtigungen · Carsharinggesetz (CsgG) § 4 – Kennzeichnung · Carsharinggesetz (CsgG) § 5 – Sondernutzung öffentlichen Straßenraums · Quellenverzeichnis