Wann muss ein Halter ein Fahrtenbuch führen und was gehört hinein? Diese Seite fasst § 31a und § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zusammen.
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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann ordnet die Behörde ein Fahrtenbuch an?
Die zuständige Behörde kann die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Die Anordnung kann ein oder mehrere Fahrzeuge betreffen, die auf den Halter zugelassen sind oder künftig zugelassen werden. Die Behörde kann Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Was wird für jede Fahrt eingetragen?
| Zeitpunkt | Eintragung |
|---|---|
| vor Beginn der Fahrt | Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers |
| vor Beginn der Fahrt | amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs |
| vor Beginn der Fahrt | Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt |
| nach Beendigung der Fahrt | unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift |
Die Eintragungen nimmt der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor.
Welche Pflichten hat der Halter außerdem?
- Er händigt das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit zur Prüfung aus.
- Er tut das an dem Ort, den die anordnende Stelle festgelegt hat.
- Er bewahrt es 6 Monate nach Ablauf der Zeit auf, für die es geführt werden muss.
Wofür ist der Halter beim Betrieb verantwortlich?
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist.
Das gilt auch, wenn das Fahrzeug, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder die Verkehrssicherheit durch Ladung oder Besetzung leidet.
Gilt die Auflage auch für neue Fahrzeuge?
Ja. Die Anordnung kann auch Fahrzeuge erfassen, die künftig auf den Halter zugelassen werden.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler, Vermieter und Flotten heißt das: Wer den Fahrer nicht benennen kann, riskiert eine Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Abruf aus dem Fahrzeugregister: Suchmerkmale, Anlässe und Übermittlungssperre
- Mietwagen und Taxi zulassen: Verwendung anzeigen und Fristen einhalten
- Ordnungswidrigkeiten bei der Kfz-Zulassung: was § 77 FZV aufzählt
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
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- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
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- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
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- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
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- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
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- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
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- Autohäuser
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Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31a – Fahrtenbuch · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld