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Abruf aus dem Fahrzeugregister: Suchmerkmale, Anlässe und Übermittlungssperre

Kurz beantwortet: Der Abruf aus dem Fahrzeugregister im automatisierten Verfahren ist an Regeln gebunden. Abgerufen wird etwa über Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer, mit Nutzerkennung und Passwort und unter Angabe eines von 10 Anlässen. Die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen sind davon ausgenommen. Eine Übermittlungssperre wird in beiden Registern vermerkt. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wer darf Halterdaten abrufen, und wie wird das kontrolliert? Diese Seite fasst § 66 bis § 71 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Abruf aus dem Fahrzeugregister: Suchmerkmale, Anlässe und Übermittlungssperre

Mit welchen Suchmerkmalen wird abgerufen?

  • Kennzeichen,
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung,
  • Nummer einer ausländischen Zulassungsbescheinigung,
  • Name des Halters mit Datum und Ort der Geburt, erforderlichenfalls mit Anschrift.

Bei einer Anfrage mit einem Teil des Kennzeichens werden die übereinstimmenden Kennzeichen bereitgehalten. Hinzu kommen Fahrzeugklasse, Marke, Handelsbezeichnung, Typ, bei Personenkraftwagen die Farbe und das Datum der ersten Zulassung.

Welche Daten sind vom Abruf ausgenommen?

Die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Stempelplaketten gehören nicht zu den Daten, die für diese Anfrage bereitgehalten werden.

Welche Anlässe muss die abrufende Stelle angeben?

Welche Anlässe muss die abrufende Stelle angeben?
SchlüsselzahlAnlass des Abrufs
1Zulassung von Fahrzeugen
2Überwachung des Straßenverkehrs, etwa fehlende oder nicht vorschriftsmäßige Papiere
3Nichtbeachten der polizeilichen Anhalteaufforderung oder Verkehrsunfallflucht
4aufgefundene oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge
5Verdacht des Diebstahls oder der missbräuchlichen Benutzung
6Grenzkontrolle
7Gefahrenabwehr
8Verfolgung von Straftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten
9Fahndung, Grenzfahndung, Kontrollstelle
0sonstige Anlässe

Bei den Schlüsselzahlen 8, 9 und 0 wird zusätzlich ein Aktenzeichen oder eine Tagebuchnummer übermittelt, sofern diese Daten angegeben werden können.

Wie ist der Abruf gegen Missbrauch gesichert?

  • Jeder Abruf braucht eine Kennung des berechtigten Nutzers und ein Passwort.
  • Nutzer kann eine natürliche Person oder eine Dienststelle sein.
  • Eine Dienststelle muss sicherstellen, dass die abrufende natürliche Person festgestellt werden kann.
  • Wird Kennung oder Passwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig übermittelt, sind keine Abrufe mehr möglich.

Wie wirkt eine Übermittlungssperre?

Eine Übermittlungssperre gegenüber Dritten darf nur die für die Zulassungsbehörde zuständige oberste Landesbehörde anordnen oder eine von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. Die Zulassungsbehörde vermerkt sie unverzüglich im örtlichen Fahrzeugregister, das Kraftfahrt-Bundesamt im Zentralen Fahrzeugregister.

Ein Ersuchen, das sich auf gesperrte Daten bezieht, wird an die sperrende Behörde weitergeleitet. Wird die Sperre aufgehoben, wird der Vermerk gelöscht.

Dürfen ausländische Stellen abrufen?

Für den Abruf durch ausländische Stellen dürfen Daten unter Verwendung des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereitgehalten werden. Die Regeln zur Sicherung und zur Angabe des Anlasses gelten entsprechend.

Was bedeutet das für Händler?

Die Vorschriften regeln den automatisierten Abruf nach dem Straßenverkehrsgesetz durch abrufberechtigte Stellen.

Bei Zevra bleibt der Weg für Händler unverändert: Der Vorgang wird im Händlerportal erfasst. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 66 – Abruf im automatisierten Verfahren · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 68 – Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 69 – Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 71 – Übermittlungssperren · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 66 · FZV-Paragrafen § 68 · FZV-Paragrafen § 69 · FZV-Paragrafen § 71

Antworten auf häufige Fragen

Kann im Fahrzeugregister mit einem Teilkennzeichen gesucht werden?
Ja. Für Anfragen mit einem Teil des Kennzeichens werden die übereinstimmenden Kennzeichen sowie Fahrzeugklasse, Marke, Handelsbezeichnung, Typ, bei Pkw die Farbe und das Datum der ersten Zulassung bereitgehalten.
Was ist eine Übermittlungssperre im Fahrzeugregister?
Eine Sperre der Übermittlung von Daten an Dritte. Sie wird von der obersten Landesbehörde oder einer zuständigen Stelle angeordnet und im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister vermerkt.
Wie viele Anlässe für einen Abruf kennt die Verordnung?
10 Schlüsselzahlen: von der Zulassung von Fahrzeugen mit der 1 über die Grenzkontrolle mit der 6 bis zu sonstigen Anlässen mit der 0.
Was kostet eine Zulassung im Händlerportal von Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung