Was weiß das Register über die letzte Hauptuntersuchung? Diese Seite fasst § 61 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Grunddaten werden gespeichert?
Die Verordnung nennt 16 Angaben zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen. Dazu gehören:
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und das Kennzeichen,
- Monat und Jahr der Erstzulassung,
- das Datum und die Uhrzeit des Endes der Untersuchung,
- die Nummer des Untersuchungsberichts,
- die Entscheidung über die Zuteilung der Prüfplakette,
- Monat und Jahr, in dem die Frist für die nächste Hauptuntersuchung abläuft,
- der Stand des Wegstreckenzählers.
Welche Ergebnisse kennt die Hauptuntersuchung?
| Ergebnis | Folge im Register |
|---|---|
| Ohne festgestellte Mängel | wird gespeichert |
| Geringe Mängel | wird gespeichert |
| Erhebliche Mängel | wird gespeichert |
| Gefährliche Mängel | wird gespeichert |
| Verkehrsunsicher | wird gespeichert; bei zugeteiltem Kennzeichen Mitteilung an die Zulassungsbehörde |
Das sind 5 mögliche Ergebnisse. Die Sicherheitsprüfung kennt 3: ohne festgestellte Mängel, Mängel und unmittelbar verkehrsgefährdende Mängel.
Welche weiteren Daten kommen hinzu?
Für die Hauptuntersuchung nennt die Verordnung 20 weitere Angaben. Dazu gehören:
- der Ort und das Bundesland der Untersuchung,
- die Art der Untersuchungsstelle,
- die gemessenen Bremswerte,
- die festgestellten Mängel mit ihren Mängelcodes,
- die fehlende Plausibilität des Wegstreckenzählers, sofern festgestellt,
- Hinweise auf Mängel, die sich durch Verschleiß oder Korrosion abzeichnen.
Wer übermittelt die Daten?
Die Daten übermitteln die Personen, die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen berechtigt sind. Empfänger ist das Kraftfahrt-Bundesamt.
Bei einer Sicherheitsprüfung durch eine anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt wird deren Kontrollnummer mitgespeichert.
Was wird nach der Mängelbeseitigung gespeichert?
Das Register hält 3 weitere Angaben fest: die Entscheidung der Zulassungsbehörde über die Prüfplakette, den Zeitpunkt der Mängelbeseitigung und das Ergebnis nach der Beseitigung.
Was bedeutet das für Händler?
Im Online-Verfahren wird die Hauptuntersuchung anhand der gespeicherten Daten geprüft.
Bei Zevra reicht der Händler die Zulassung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Kfz-Werkstätten
- Preise
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 61 – Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 22 – Nachweis der Hauptuntersuchung · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 61 · FZV-Paragrafen § 22