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KBA-Mitteilungen an Zulassungsbehörden: neues Kennzeichen, Diebstahl und Dubletten

Kurz beantwortet: Das Kraftfahrt-Bundesamt informiert Zulassungsbehörden über Vorgänge in anderen Bezirken: die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, die Außerbetriebsetzung, Diebstahl und doppelt gemeldete Fahrzeuge. Übermittelt werden unter anderem Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugklasse, Marke und die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II. Ausländische Stellen dürfen Daten im automatisierten Verfahren abrufen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wie erfährt die alte Zulassungsbehörde von einer Ummeldung? Diese Seite fasst § 65, § 67 und § 70 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

KBA-Mitteilungen an Zulassungsbehörden: neues Kennzeichen, Diebstahl und Dubletten

Wann meldet das Kraftfahrt-Bundesamt an die bisherige Behörde?

Wird einem Fahrzeug ein neues Kennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt, kann es zuvor ein Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks geführt haben. Dann informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die bisher zuständige Zulassungsbehörde.

Dasselbe gilt, wenn das Kennzeichen des anderen Bezirks bei einer anderen Zulassungsbehörde weitergeführt wird.

Welche Daten werden übermittelt?

Welche Daten werden übermittelt?
AngabeFall
Fahrzeug-Identifizierungsnummerin jedem Fall
Fahrzeugklasse und Markein jedem Fall
Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil IIin jedem Fall
Bisheriges und neues Kennzeichen mit Datum der Zuteilungbei Zuteilung eines neuen Kennzeichens
Kennzeichen und Datum der Weiterführungbei Weiterführung des bisherigen Kennzeichens

Die Verordnung nennt 5 Grundangaben; je nach Fall kommen die Angaben zum Kennzeichen hinzu.

Was gilt bei der Außerbetriebsetzung in einem anderen Bezirk?

Setzt eine Zulassungsbehörde ein Fahrzeug außer Betrieb, die nicht für die Zuteilung des Kennzeichens zuständig ist, übermittelt das Kraftfahrt-Bundesamt den Vermerk über die Außerbetriebsetzung an die zuständige Behörde.

Was meldet das Kraftfahrt-Bundesamt bei Diebstahl und Dubletten?

  • Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Fahrzeugen, Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen Teil II,
  • das Wiederauffinden dieser Fahrzeuge, Kennzeichen und Bescheinigungen,
  • die Meldung eines Fahrzeugs, dessen Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Bescheinigungsnummer oder Kennzeichen bereits zu einem anderen Fahrzeug im Verkehr gespeichert ist.

Im letzten Fall prüft die Zulassungsbehörde, die das Fahrzeug gemeldet hat, den Sachverhalt.

Wann entfallen die Mitteilungen?

Die Mitteilungen zu neuem Kennzeichen und Außerbetriebsetzung sind entbehrlich, wenn die empfangende Zulassungsbehörde ihre Daten durch Direkteinstellung im Wege der Datenfernübertragung übermittelt.

Dürfen ausländische Stellen Daten abrufen?

Nach § 70 dürfen Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister für ausländische Stellen zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgehalten werden. Der Abruf erfolgt mit dem Kennzeichen oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die technische Abwicklung des automatisierten Anfrageverfahrens richtet sich nach § 67 nach einem Standard, den das Kraftfahrt-Bundesamt auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Was bedeutet das für Händler?

Bei einer Zulassung in einem neuen Bezirk erfährt die bisherige Behörde davon über das Kraftfahrt-Bundesamt.

Bei Zevra reicht der Händler die Ummeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 65 – Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 70 – Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 67 – Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 65 · FZV-Paragrafen § 70 · FZV-Paragrafen § 67

Antworten auf häufige Fragen

Erfährt die alte Zulassungsbehörde von der Ummeldung?
Ja. Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt der bisher zuständigen Zulassungsbehörde die vorgesehenen Daten, etwa das bisherige und das neue Kennzeichen.
Was passiert, wenn eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer doppelt gemeldet wird?
Das Kraftfahrt-Bundesamt teilt das der Zulassungsbehörde mit, die das Fahrzeug gemeldet hat. Sie prüft den Sachverhalt.
Werden Diebstähle an die Zulassungsbehörde gemeldet?
Ja. Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt Angaben über Diebstahl oder Abhandenkommen und über das Wiederauffinden.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung