Für Händler und Flotten ist die FIN der Schlüssel zu jedem Vorgang: Antrag, Datenabruf, Versicherung und Prüfung der Papiere. Diese Seite fasst zusammen, was § 59 StVZO, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die EU-Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung dazu regeln.
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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was ist die Fahrgestellnummer?
Die Fahrgestellnummer ist umgangssprachlich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Das Kraftfahrt-Bundesamt beschreibt sie als das einzige unveränderbare und damit wichtigste Identifizierungsmerkmal eines Fahrzeugs, das über die gesamte Lebensdauer mit ihm verbunden ist.
Kennzeichen, Halter und Papiere können wechseln. Die FIN bleibt.
Wie ist die FIN aufgebaut?
Eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779 oder nach der EU-Richtlinie 76/114/EWG muss 17 Stellen haben. Andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben.
Ist keine FIN vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Für diese Nummer gelten dieselben Regeln.
Wo steht die Fahrgestellnummer?
| Fundort | Was dort steht | Grundlage |
|---|---|---|
| Rahmen oder tragendes Teil, vorne rechts | FIN eingeschlagen oder eingeprägt, gut lesbar | § 59 Abs. 2 StVZO |
| Fabrikschild, vorne rechts | Hersteller, Fahrzeugtyp, FIN, zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Achslasten | § 59 Abs. 1 StVZO |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Feld E | Richtlinie 1999/37/EG |
| Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) | FIN des einzelnen Fahrzeugs | § 6 Abs. 4 FZV |
Das Fabrikschild muss an zugänglicher Stelle gut lesbar und dauerhaft angebracht sein.
Wofür braucht die Zulassungsbehörde die FIN?
- Identifizierung: Vor der Zulassung und vor dem Ausstellen der Zulassungsbescheinigung Teil II identifiziert die Behörde das Fahrzeug.
- Datenabruf: Die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung können unter Angabe der FIN aus der zentralen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes abgerufen werden. Der Nachweis gilt dann als geführt.
- Speicherung: Die FIN gehört zu den Fahrzeugdaten, die mit der Zulassung erhoben und gespeichert werden.
- Auslandsfahrzeuge: Die Behörde darf unter Angabe der FIN Auskünfte aus ausländischen Registern einholen.
Was gilt beim Austausch des Rahmens?
Wird ein ausgebauter Rahmen an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, ist die alte Nummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt. Daneben wird die FIN des neuen Fahrzeugs eingeschlagen oder eingeprägt.
Die durchkreuzte Nummer ist der Zulassungsbehörde zu melden, damit sie vermerkt wird.
Was bedeutet das für Händler?
- Vor dem Antrag die FIN am Fahrzeug mit Feld E im Fahrzeugschein und mit der Übereinstimmungsbescheinigung abgleichen.
- Bei Importen prüfen, ob die ausländischen Papiere dieselbe FIN tragen.
- Schlecht lesbare oder fehlende Nummern früh mit der Zulassungsbehörde klären.
Im Zevra-Händlerportal erfassen Sie die FIN einmal pro Vorgang und reichen die Zulassung digital ein, ab 10 € pro Vorgang zuzüglich Behördengebühren.
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- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
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- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Preise
Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 59 – Fabrikschilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 8 – Zulassung nach vorheriger Zulassung im Ausland · Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (konsolidiert) · Kraftfahrt-Bundesamt: Glossar (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 6 · FZV-Paragrafen § 14 · FZV-Paragrafen § 8 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld