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Datenschutz bei der Kfz-Zulassung: was Händler nach der DSGVO prüfen

Kurz beantwortet: Ein Zulassungsvorgang enthält Ausweis, Fahrzeugpapiere und Bankdaten des Kunden. Die Verarbeitung stützt sich meist auf die Vertragserfüllung nach Art. 6 DSGVO. Arbeitet ein Zulassungsdienst im Auftrag, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO, und beide Seiten treffen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32.

Wer Zulassungen für Kunden einreicht, verarbeitet personenbezogene Daten. Diese Seite fasst die drei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung zusammen, die dabei am häufigsten zählen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Datenschutz bei der Kfz-Zulassung: was Händler nach der DSGVO prüfen

Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Händler Kundendaten verarbeiten?

Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn mindestens eine Bedingung aus Art. 6 Absatz 1 DSGVO erfüllt ist.

Für die Zulassung zählen vor allem die Erfüllung eines Vertrags mit dem Kunden und die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.

Welche Halterdaten im Zulassungsantrag stehen müssen, legt § 6 Absatz 1 FZV fest – etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.

Was muss im Vertrag mit einem Zulassungsdienst stehen?

Was muss im Vertrag mit einem Zulassungsdienst stehen?
Pflicht des AuftragsverarbeitersArt. 28 Absatz 3
nur auf dokumentierte Weisung verarbeitenBuchstabe a
Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtenBuchstabe b
Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 treffenBuchstabe c
weitere Auftragsverarbeiter nur mit GenehmigungBuchstabe d
Daten nach Abschluss löschen oder zurückgebenBuchstabe g
Nachweise und Überprüfungen ermöglichenBuchstabe h

Der Vertrag legt außerdem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung fest.

Welche Sicherheitsmaßnahmen nennt Art. 32?

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
  • dauerhafte Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme
  • rasche Wiederherstellung nach einem Zwischenfall
  • regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Wie setzt Zevra das um?

Zevra verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Händlers. Personenbezogene Felder sind verschlüsselt gespeichert, die Sicherung läuft täglich an 3 Orten.

Die Einzelheiten zu Speicherort, Verschlüsselung und Löschfristen stehen auf der Seite Datensicherheit.

Was sollten Händler vor dem Start prüfen?

  • Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
  • Wo liegen die Daten und wer hat Zugriff?
  • Wann werden Ausweiskopien gelöscht?
  • Wie gelangt der Antrag zur Behörde?

Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: BfDI: DSGVO – BDSG, Texte und Erläuterungen (Stand März 2026) · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 6

Antworten auf häufige Fragen

Braucht ein Händler einen Vertrag mit dem Zulassungsdienst?
Ja, wenn der Dienst Daten im Auftrag verarbeitet. Art. 28 Absatz 3 DSGVO verlangt einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument.
Darf ein Zulassungsdienst einen Unterauftragnehmer einsetzen?
Nur mit vorheriger gesonderter oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen.
Was passiert mit den Daten nach dem Auftrag?
Sie werden nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Speicherpflicht besteht.
Ist Verschlüsselung Pflicht?
Art. 32 nennt Verschlüsselung als eine der Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung