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COC-Datenbank des KBA: Zweck, Pflichten der Hersteller und Fristen

Kurz beantwortet: Die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen führt das Kraftfahrt-Bundesamt. Hersteller mit EU-Typgenehmigung übermitteln die Daten jeder Bescheinigung unverzüglich. Zulassungsbehörden rufen sie mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ab und füllen damit die Zulassungsbescheinigung maschinell aus. Die Daten werden 10 Jahre nach der Übermittlung gelöscht. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Woher kennt die Behörde die technischen Daten eines Neufahrzeugs? Diese Seite fasst § 74 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

COC-Datenbank des KBA: Zweck, Pflichten der Hersteller und Fristen

Wofür wird die Datenbank geführt?

Die Verordnung nennt 6 Zwecke.

  • Nachweis im Zulassungsverfahren, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht,
  • Prüfung von Fahrzeugeigenschaften nach dem Recht der Europäischen Union,
  • Überwachung und Meldung der fahrzeugspezifischen Kohlendioxid-Emissionen,
  • Bestimmung der Energieeffizienzklasse des Fahrzeugs,
  • statistische Aufbereitungen,
  • Abgastests und andere Maßnahmen der Marktüberwachung.

Wer liefert die Daten?

Verpflichtet ist der Hersteller, der Inhaber einer EU-Typgenehmigung ist, oder sein bevollmächtigter Vertreter. Er übermittelt die Daten jeder ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung unverzüglich und gibt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an.

Die Pflicht greift, wenn er für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausfüllt oder ausstellen lässt. Für andere Fahrzeuge kann er die Daten freiwillig übermitteln.

Welche Fristen gelten?

Welche Fristen gelten?
FallFrist
Mitteilung eines Fahrzeugs, das unter ein Erstzulassungsverbot fälltspätestens 30 Werktage vor dem Wirksamwerden des Verbots
Mitteilung zusammen mit dem Antrag auf eine auslaufende Seriespätestens 15 Tage vor dem Wirksamwerden des Verbots
Löschung der Daten10 Jahre nach dem Tag der Übermittlung

Die Mitteilung nennt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das letzte zulässige Erstzulassungsdatum und den Grund des Verbots.

Wer darf die Daten abrufen?

Zulassungsbehörden dürfen die Daten mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer automatisiert abrufen. Sie nutzen sie für den Nachweis der Typgenehmigung und für die Prüfung von Fahrzeugeigenschaften.

Dem Hersteller dürfen seine eigenen Daten übermittelt werden, um Fehler zu beseitigen und Daten zu vervollständigen.

Wie ist die Datenbank vom Fahrzeugregister getrennt?

Das Kraftfahrt-Bundesamt schließt durch technische und organisatorische Maßnahmen aus, dass die Datenbank mit dem Zentralen Fahrzeugregister verknüpft werden kann. Dasselbe gilt für die Zulassungsbehörden und ihre örtlichen Fahrzeugregister.

Was bedeutet das für Händler?

Hat die Behörde die Daten aus der Datenbank abgerufen, gilt der Nachweis der EU-Typgenehmigung als geführt.

Bei Zevra reicht der Händler die Erstzulassung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 74 – Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 74 · FZV-Paragrafen § 6

Antworten auf häufige Fragen

Wer führt die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt. Es erhebt, speichert und verwendet die von den Herstellern übermittelten Daten.
Wie lange bleiben die Daten gespeichert?
Sie werden 10 Jahre nach dem Tag ihrer Übermittlung in die Datenbank automatisiert gelöscht.
Ist die Datenbank mit dem Zentralen Fahrzeugregister verbunden?
Nein. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss eine Verknüpfung durch technische und organisatorische Maßnahmen ausschließen.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung