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Antrag auf Zulassung: welche Angaben und Nachweise die Verordnung verlangt

Kurz beantwortet: Der Antrag auf Zulassung wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde gestellt. Anzugeben sind die Halterdaten, die Daten zur Kfz-Haftpflichtversicherung und, sofern zutreffend, die Verwendung des Fahrzeugs. Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei der Erstzulassung kommt der Nachweis der Typgenehmigung hinzu, etwa die Übereinstimmungsbescheinigung. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Was gehört in einen Zulassungsantrag? Diese Seite fasst § 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Antrag auf Zulassung: welche Angaben und Nachweise die Verordnung verlangt

Welche Halterdaten sind anzugeben?

Welche Halterdaten sind anzugeben?
HalterAnzugebende Daten
Natürliche PersonFamilienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht und Anschrift
Juristische Person und BehördeName oder Bezeichnung und Anschrift
VereinigungName und Anschrift der Vereinigung
Beruflich selbstständiger Halterzusätzlich Daten über Beruf oder Gewerbe

Die Daten sind auf Verlangen nachzuweisen.

Welche Unterlagen gehören zum Antrag?

Mit dem Antrag ist die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Ist sie noch nicht vorhanden, wird ihre Ausfertigung beantragt.

Wurde das Fahrzeug aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR eingeführt, ist der Verzollungsnachweis vorzulegen. Fehlt er, unterrichtet die Zulassungsbehörde das zuständige Hauptzollamt über die Zulassung.

Welche Nachweise braucht die Erstzulassung?

  • Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung: die Übereinstimmungsbescheinigung,
  • Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung: die Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typschlüsselnummer oder die Datenbestätigung,
  • Fahrzeug mit Einzelgenehmigung: die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung.

Der Nachweis der EU-Typgenehmigung gilt als geführt, wenn die Behörde die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus der Zentralen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes abgerufen hat.

Welche Fahrzeugdaten kommen hinzu?

  • die Verwendung des Fahrzeugs, etwa als Taxi, Mietwagen oder zur Vermietung an Selbstfahrer,
  • Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten über die Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • Versicherer, Nummer der Versicherungsbestätigung und Beginn des Versicherungsschutzes,
  • Name und Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten oder Vertreters.

Welche technischen Daten verlangt die Behörde?

Soweit sie nicht in den vorgelegten Unterlagen stehen, sind weitere Fahrzeugdaten anzugeben. Dazu zählen Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus, Marke, Typ und Handelsbezeichnung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und das Datum der Erstzulassung.

Fehlen Fahrzeugdaten, kann die Behörde ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines benannten Technischen Dienstes anfordern.

Was gilt beim Erwerb eines Neufahrzeugs aus einem anderen EU-Staat?

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Kraftfahrzeuge sind zusätzliche Daten für die Finanzbehörden anzugeben. Dazu zählen Name und Anschrift des Lieferers, der Tag der Lieferung, der Tag der ersten Inbetriebsetzung und der Kilometerstand am Tag der Lieferung.

Was bedeutet das für Händler?

Vollständige Angaben im Antrag sind die Grundlage für die Einträge in den Fahrzeugregistern.

Bei Zevra erfasst der Händler diese Angaben im Händlerportal, und der Halter erteilt die Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 6 · FZV-Paragrafen § 14

Antworten auf häufige Fragen

Welche Daten des Halters stehen im Zulassungsantrag?
Bei natürlichen Personen Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht und Anschrift. Bei juristischen Personen Name oder Bezeichnung und Anschrift.
Muss die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Antrag vorliegen?
Ja, sie ist mit dem Antrag vorzulegen. Ist sie noch nicht vorhanden, wird ihre Ausfertigung beantragt.
Wann ist ein Verzollungsnachweis nötig?
Wenn das Fahrzeug aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR eingeführt wurde. Wird er nicht vorgelegt, unterrichtet die Zulassungsbehörde das zuständige Hauptzollamt.
Was kostet der Antrag auf Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung