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Fahrzeugschein verloren: Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I

Kurz beantwortet: Fahrzeugschein verloren: Die Zulassungsbehörde fertigt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Die Gebühr nach Nummer 225 GebOSt beträgt 10,20 Euro zuzüglich 0,90 Euro für die Ausstellung von Teil I. Bis dahin fehlt das Dokument, das die fahrende Person nach § 13 Abs. 6 FZV mitführen muss. Wird der alte Schein wiedergefunden, ist er abzugeben. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Der Fahrzeugschein heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil I. Geht er verloren, regeln die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Gebührenordnung, was danach gilt. Diese Seite fasst die Vorgaben für Halter und Autohäuser zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Fahrzeugschein verloren: Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren ist?

  • Bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausfertigen lassen.
  • Prüfen, ob auch der Fahrzeugbrief (Teil II) fehlt – für ihn gilt ein eigenes Verfahren.
  • Den alten Fahrzeugschein, falls er wieder auftaucht, unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Die Pflicht zur Abgabe des wiedergefundenen Dokuments steht in § 13 Abs. 7 FZV.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Gebühr nach GebOStBetrag
Nummer 225: Ersatz von Fahrzeugpapieren wegen Verlust10,20 Euro
Zuschlag für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I0,90 Euro
zusammen11,10 Euro

Nummer 225 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erfasst die Ausfertigung, den Ersatz oder die Änderung von Fahrzeugpapieren wegen Änderung von Daten, Unbrauchbarkeit oder Verlust.

Darf man ohne Fahrzeugschein fahren?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der Person, die das Fahrzeug führt, mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen (§ 13 Abs. 6 FZV).

Wer sie nicht mitführt oder nicht aushändigt, handelt nach § 77 Nr. 4 FZV ordnungswidrig.

Was gilt, wenn auch der Fahrzeugbrief fehlt?

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt (§ 14 FZV). Auf Antrag bietet das KBA das Dokument im Verkehrsblatt mit einer Vorlagefrist auf.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden. Der Fahrzeugschein kann dagegen ohne Aufbietung neu ausgefertigt werden.

Was ändert der neue Fahrzeugschein für die Online-Zulassung?

Jede Zulassungsbescheinigung Teil I trägt einen verdeckten Sicherheitscode und eine Druckstücknummer, die nur einmal vergeben wird (§ 13 Abs. 1 FZV). Der Ersatz hat also einen neuen Code.

Für einen späteren Online-Vorgang wie Abmeldung oder Umschreibung zählt das neue Dokument; der Code des verlorenen Scheins ist dafür nicht mehr zu gebrauchen.

Was bedeutet das für Autohäuser?

Fehlt beim Ankauf der Fahrzeugschein, lässt er sich ohne Aufbietung ersetzen; die Gebühr nach GebOSt beträgt 11,10 Euro. Fehlt der Fahrzeugbrief, dauert es wegen der Aufbietung länger.

Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 – Zulassungsbescheinigung Teil I · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 77 – Ordnungswidrigkeiten · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) – Anlage, Gebührennummer 225 · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 13 · FZV-Paragrafen § 14 · FZV-Paragrafen § 77 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Wie viel kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Nach Nummer 225 GebOSt 10,20 Euro zuzüglich 0,90 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I, zusammen 11,10 Euro.
Darf ich ohne Fahrzeugschein Auto fahren?
Die fahrende Person muss Teil I nach § 13 Abs. 6 FZV mitführen. Fehlt er, ist das nach § 77 Nr. 4 FZV eine Ordnungswidrigkeit.
Was mache ich, wenn der alte Fahrzeugschein wieder auftaucht?
Ihn unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben (§ 13 Abs. 7 FZV).
Muss der verlorene Fahrzeugschein aufgeboten werden?
Nein. Die Aufbietung durch das Kraftfahrt-Bundesamt betrifft die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung