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Zulassungsbescheinigung Teil I: Mitführpflicht, Markierungen und Verlust

Kurz beantwortet: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss die das Fahrzeug führende Person mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen aushändigen. Sie trägt einen verdeckten Sicherheitscode für internetbasierte Zulassungsverfahren. Taucht ein verlorenes Dokument nach der Neuausfertigung wieder auf, ist es unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Der Fahrzeugschein heißt amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Seite fasst zusammen, was § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 dazu regelt.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Zulassungsbescheinigung Teil I: Mitführpflicht, Markierungen und Verlust

Wer muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen?

Die das Fahrzeug führende Person hat die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Verordnung knüpft die Pflicht an die Person, die das Fahrzeug führt.

Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen und wurde ein Anhängerverzeichnis beantragt, genügt es, dieses Verzeichnis vorzulegen.

Was steht im Anhängerverzeichnis?

Auf Antrag stellt die Zulassungsbehörde ein Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger aus. Es tritt neben die Zulassungsbescheinigung Teil I und enthält:

  • Name, Vorname und Anschrift des Halters,
  • Marke, Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus,
  • Leermasse und zulässige Gesamtmasse,
  • bei Sattelanhängern auch die Stützlast,
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
  • Datum der ersten Zulassung und Kennzeichen der Anhänger.

Welche Markierungen trägt die Zulassungsbescheinigung Teil I?

Welche Markierungen trägt die Zulassungsbescheinigung Teil I?
MerkmalVorgabe der Verordnung
MusterAnlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Sichtbare MarkierungAufschrift „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“
Darunterliegende MarkierungAufschrift „Dokument nicht mehr gültig.“
Druckstücknummerfür jede Zulassungsbescheinigung Teil I nur einmal vergeben
Sicherheitscodeverdeckt; nur durch Freilegung unumkehrbar sichtbar

Wer den Sicherheitscode freilegt, macht zugleich die Aufschrift „Dokument nicht mehr gültig“ sichtbar.

Was wird zusätzlich in das Dokument eingetragen?

Die Behörde vermerkt die Anerkennung als schadstoffarmes Fahrzeug und die Einstufung in eine Emissionsklasse, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen sind. Auch das Datum der Anerkennung oder Einstufung wird vermerkt.

In Zweifelsfällen kann die Behörde ein Gutachten darüber fordern, in welche Emissionsklasse das Fahrzeug einzustufen ist.

Was gilt nach dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I?

Wird nach dem Verlust eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgefertigt und das verlorene Dokument wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer es unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.

Welche Unterlagen die Behörde für die Neuausfertigung verlangt, regelt § 13 nicht. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Zulassungsbehörde.

Was bedeutet das für die digitale Zulassung?

Für internetbasierte Vorgänge wird der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I gebraucht. Nach dem Freilegen trägt das Dokument die sichtbare Aufschrift „Dokument nicht mehr gültig“.

Bei Zevra erfasst der Händler den Vorgang im Händlerportal. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 – Zulassungsbescheinigung Teil I · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 6 – Zulassungsbescheinigung Teil I · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 13

Antworten auf häufige Fragen

Wer muss die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Fahrt dabeihaben?
Die Person, die das Fahrzeug führt. Sie muss das Dokument zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
Reicht bei Anhängern das Anhängerverzeichnis?
Ja. Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen und wurde das Verzeichnis beantragt, genügt dessen Vorlage.
Was tun, wenn die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auftaucht?
Wurde bereits eine neue ausgefertigt, ist die wiedergefundene unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.
Was kostet ein digitaler Vorgang mit Sicherheitscode bei Zevra?
Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung