Im Autohaus ist das Freilegen der Moment ohne Rückweg: Ein Code, der zu früh, am falschen Dokument oder beschädigt freigelegt wird, kostet einen Behördengang. So geht es richtig.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Wo sitzen die Sicherheitscodes?
| Träger | Seit wann | Aufschrift der Abdeckung | Gebraucht für |
|---|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | ausgestellt nach dem 01.01.2015 | „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“ | Abmeldung, Umschreibung, Wiederzulassung |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | ausgestellt nach dem 01.01.2018 | „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“ | Neuzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Umschreibung mit Halterwechsel |
| Stempelplaketten auf den Kennzeichen | neuere Plaketten mit verdecktem Code | verdeckende Schicht auf der Plakette | Abmeldung, Kennzeichenwechsel |
Die Wortlaute der Abdeckungen stehen in § 21 und § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ältere Dokumente tragen keinen Code – diese Vorgänge gehen nur vor Ort bei der Behörde.
Wie wird der Sicherheitscode freigelegt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I: das Siegel vorsichtig abziehen – nicht kratzen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: den Abdeckungskleber über dem Code-Feld vorsichtig abziehen.
- Stempelplaketten: je nach Ausführung abziehen oder freirubbeln – an beiden Kennzeichen.
- Code bei gutem Licht ablesen und sofort erfassen; ein Foto mit Zoom hilft bei unklaren Zeichen.
- Erst freilegen, wenn alle anderen Unterlagen vorliegen: eVB, SEPA-Mandat, Vollmacht.
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung darf der Halter oder sein Beauftragter die Abdeckung nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren entfernen.
Was passiert nach dem Freilegen?
Unter der Abdeckung wird der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“ sichtbar. Die Zulassungsbescheinigung ist damit entwertet; die Behörde schickt nach dem Vorgang neue Papiere per Post. Ein Kennzeichen, dessen Plakettencode sichtbar ist, gilt nach § 21 Absatz 3 als ungestempelt – das Fahrzeug darf damit nicht mehr fahren.
Wichtig nach einer Abmeldung: Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I aufbewahren. Ihr Code wird bei einer späteren Wiederzulassung noch einmal abgefragt.
Welche Fehler passieren beim Ablesen?
Aus unserer täglichen Arbeit mit digitalen Anträgen – die Behörde lehnt ab, wenn ein einziges Zeichen nicht stimmt:
- Kleines l und großes I verwechselt.
- O und 0 verwechselt.
- Code von Teil I eingegeben, wo der Code von Teil II verlangt ist – oder umgekehrt.
- Nur eine der 2 Plaketten freigelegt.
- Code beim Abziehen beschädigt: Das Dokument ist ungültig und der Vorgang läuft nur noch über die zuständige Zulassungsbehörde.
Wie läuft es im Zevra-Händlerportal?
Bei Zevra geben Sie den Code im Vorgang ein; das Portal prüft das Format vor dem Absenden und zeigt bei einer Ablehnung die Begründung der Behörde direkt am Vorgang. Zulassung ab 10 € netto, Abmeldung 2 €, 0 € Grundgebühr.
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – gesetze-im-internet.de · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz