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Sicherheitscode freilegen: Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und Stempelplaketten

Kurz beantwortet: Der Sicherheitscode liegt verdeckt auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgestellt nach dem 01.01.2015), der Teil II (nach dem 01.01.2018) und den Stempelplaketten. Er wird durch vorsichtiges Abziehen bzw. Freirubbeln sichtbar und im Antrag eingegeben. Danach erscheint „Dokument nicht mehr gültig“ – deshalb erst freilegen, wenn der digitale Vorgang wirklich startet.

Im Autohaus ist das Freilegen der Moment ohne Rückweg: Ein Code, der zu früh, am falschen Dokument oder beschädigt freigelegt wird, kostet einen Behördengang. So geht es richtig.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Sicherheitscode freilegen: Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und Stempelplaketten

Wo sitzen die Sicherheitscodes?

TrägerSeit wannAufschrift der AbdeckungGebraucht für
Zulassungsbescheinigung Teil Iausgestellt nach dem 01.01.2015„Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“Abmeldung, Umschreibung, Wiederzulassung
Zulassungsbescheinigung Teil IIausgestellt nach dem 01.01.2018„Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“Neuzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Umschreibung mit Halterwechsel
Stempelplaketten auf den Kennzeichenneuere Plaketten mit verdecktem Codeverdeckende Schicht auf der PlaketteAbmeldung, Kennzeichenwechsel

Die Wortlaute der Abdeckungen stehen in § 21 und § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ältere Dokumente tragen keinen Code – diese Vorgänge gehen nur vor Ort bei der Behörde.

Wie wird der Sicherheitscode freigelegt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I: das Siegel vorsichtig abziehen – nicht kratzen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: den Abdeckungskleber über dem Code-Feld vorsichtig abziehen.
  • Stempelplaketten: je nach Ausführung abziehen oder freirubbeln – an beiden Kennzeichen.
  • Code bei gutem Licht ablesen und sofort erfassen; ein Foto mit Zoom hilft bei unklaren Zeichen.
  • Erst freilegen, wenn alle anderen Unterlagen vorliegen: eVB, SEPA-Mandat, Vollmacht.

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung darf der Halter oder sein Beauftragter die Abdeckung nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren entfernen.

Was passiert nach dem Freilegen?

Unter der Abdeckung wird der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“ sichtbar. Die Zulassungsbescheinigung ist damit entwertet; die Behörde schickt nach dem Vorgang neue Papiere per Post. Ein Kennzeichen, dessen Plakettencode sichtbar ist, gilt nach § 21 Absatz 3 als ungestempelt – das Fahrzeug darf damit nicht mehr fahren.

Wichtig nach einer Abmeldung: Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I aufbewahren. Ihr Code wird bei einer späteren Wiederzulassung noch einmal abgefragt.

Welche Fehler passieren beim Ablesen?

Aus unserer täglichen Arbeit mit digitalen Anträgen – die Behörde lehnt ab, wenn ein einziges Zeichen nicht stimmt:

  • Kleines l und großes I verwechselt.
  • O und 0 verwechselt.
  • Code von Teil I eingegeben, wo der Code von Teil II verlangt ist – oder umgekehrt.
  • Nur eine der 2 Plaketten freigelegt.
  • Code beim Abziehen beschädigt: Das Dokument ist ungültig und der Vorgang läuft nur noch über die zuständige Zulassungsbehörde.

Wie läuft es im Zevra-Händlerportal?

Bei Zevra geben Sie den Code im Vorgang ein; das Portal prüft das Format vor dem Absenden und zeigt bei einer Ablehnung die Begründung der Behörde direkt am Vorgang. Zulassung ab 10 € netto, Abmeldung 2 €, 0 € Grundgebühr.

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – gesetze-im-internet.de · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz

Antworten auf häufige Fragen

Darf ich den Sicherheitscode vorab freilegen?
Nein. Die Abdeckung darf nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren entfernt werden; danach ist das Dokument nicht mehr gültig.
Was tun, wenn der Code beim Freilegen beschädigt wurde?
Dann ist das Dokument bzw. die Plakette ungültig. Laut Bundesverkehrsministerium muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.
Mein Fahrzeugschein ist von 2013 – wo ist der Code?
Es gibt keinen. Sicherheitscodes tragen nur Zulassungsbescheinigungen Teil I, die nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden.
Darf das Fahrzeug nach dem Freilegen der Plaketten noch fahren?
Nein. Ein Kennzeichen mit sichtbarem Plakettencode gilt als ungestempelt.
Brauche ich den Code der Teil I nach der Abmeldung noch?
Ja. Für eine spätere Wiederzulassung wird der Code der entwerteten Teil I erneut eingegeben.